Supergewinne

Verteilnetzbetreiber erzielen zweistellige Renditen auf Kosten der Stromkunden

Einige der größten Verteilnetzbetreiber, die rund die Hälfte aller Stromkunden beliefern, machen seit Jahren zweistellige Renditen auf Kosten von Millionen von Stromkunden.

Lesezeit: 3 Minuten

Stromnetzbetreiber in Deutschland, darunter auch kleine regionale, machten 2023 Traumrenditen. Von Werten zwischen 20 und bis zu 81 % ist in den Medien die Rede. Veröffentlicht hat die Zahlen der Bundesverband Neue Energiewirtschaft.

Dieser hat 15 der 866 deutschen Verteilnetzbetreiber analysiert. So lag die durchschnittliche Rendite 2023 auf das eingesetzte Eigenkapital bei 20,2 %. Besonders auffällig: Einzelne Netzbetreiber wie EWE Netze (50 %), Pfalzwerke Netz (39 %) oder Westnetz (27 %) verzeichnen teils übermäßig hohe Gewinnmargen trotz ihres monopolistischen und damit risikoarmem Geschäftsmodells, das eigentlich strenger Regulierung unterliegt.

Da läuft doch was falsch

„Diese Gewinne sind in offensichtlich zu hohen Netzentgelten begründet und sie belasten Haushalte wie Unternehmen gleichermaßen“, erklärt bne-Geschäftsführer Robert Busch. „Wenn Netzbetreiber derartige Renditen erzielen können , dann läuft im Regulierungsrahmen etwas grundsätzlich schief.“

Mit der Anreizregulierung sind kalkulatorische Renditen zwischen 5 % und 7 % vorgesehen. Tatsächlich erwirtschaften die VNB regelmäßig weit höhere Renditen, die sich nicht allein durch gutes Wirtschaften erklären lassen. Das gelingt unter andrem dadurch, dass Netzbetreiber beispielsweise Kosten bereits im Basisjahr künstlich erhöhen, von zweifacher Inflationsanpassung profitieren und hunderte Millionen Euro an Gewerbesteuer in die Netzentgelte einpreisen, obwohl sie diese tatsächlich gar nicht zahlen.

Reform dürfte Problem noch weiter anheizen

Aktuell arbeitet die Bundesnetzagentur im NEST-Prozess an einer umfassenden Reform der Netzregulierung, die Finanzierung und Effizienz der Stromnetze künftig neu ordnen soll. Anders als man nun erwarten könnte, wird dort sogar eine weitere Erhöhung der zugeteilten Mittel an die VNBs etwa durch die Einführung eines Zinsbonus auf Baukosten- und Investitionszuschüsse diskutiert.

„Angesichts der unstreitig anstehenden Investitionen in Netzausbau und Netzdigitalisierung und der politischen Diskussion um den Anstieg der Netzentgelte, kann es nicht sein, dass derartige Traumrenditen an die Eigentümer durchgereicht werden. Die Netzagentur muss endlich dafür sorgen, dass die risikolosen Monopolrenditen auf ein angemessenes Maß zurückgestutzt werden. Die dann immer noch auskömmlichen Einnahmen sollten für die notwendigen Investitionen genutzt werden. Das EnWG fordert dafür den bedarfsgerechten Ausbau ein“ so Busch.

Tatsächliche Leistung muss Maßstab sein

Der bne fordert deshalb im Rahmen des NEST-Verfahrens eine umfassende Reform der Netzregulierung durch die BnetzA. Ziel muss es sein, die tatsächliche Leistung gegenüber Netzkunden zum Maßstab für zulässige Renditen zu machen. Die zentralen Vorschläge:

  1. Transparenz und Prüfung: Es braucht eine transparente und strenge Kostenprüfung bei den Netzbetreibern. Es dürfen tatsächlich nur solche Kosten anerkannt werden, die auch im Wettbewerb anfallen würden. Zudem sollten die Netzbetreiber künftig ihre realen Eigenkapitalrenditen veröffentlichen. Hierzu sollte die Bundesnetzagentur eine Transparenzseite einrichten.

  2. Regulierungsreform: Viele renditesteigernde Praktiken sind gesetzlich erlaubt z. B. doppelter Inflationsausgleich. Die BnetzA muss stärker im Sinne der Verbraucher agieren und übermäßige Gewinne unterbinden.

  3. Leistungsabhängige Rendite: Künftige Renditen müssen an konkrete Leistung gekoppelt werden – etwa effiziente gemeinschaftliche Netzführung und Digitalisierung, kundenfreundliche Prozesse und einheitliche technische Vorgaben. Wer hier versagt, darf nicht unbehelligt als Monopol weiterverdienen.

Wenn diese Punkte nicht adressiert werden, droht Deutschland dauerhaft mit überhöhten Netzentgelten und mangelnder Leistungsfähigkeit konfrontiert zu sein, einfach aufgrund einer mangelhaften Grundlage der Regulierung der Netzbetreiber.

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