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Windenergie contra Radarstation

Verwaltungsgericht Schleswig stärkt Windparks

Nach Ansicht der Richter beeinträchtigen Windräder eine Wetterradarstation kaum. Für den BWE ist das Urteil wegweisend für ganz Deutschland.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit dem 13. März 2020 ist ein wegweisendes Urteil für Windenergieprojekte in ganz Deutschland rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Schleswig entschied zugunsten von sechs geplanten Windenergieanlagen in Großenaspe und Wiemersdorf in Schleswig-Holstein. Nach Ansicht der Richter werden Ergebnisse der Wetterradarstation kaum durch Windenergieanlagen beeinträchtigt. Das Urteil werde eine bundesweite Signalwirkung für die Abstandsregelungen zwischen Windenergieanlagen und Wetterradaren haben, kommentiert der Bundesverband Windenergie (BWE).

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Mit seinem Urteil widerlegt das Verwaltungsgericht die Gutachtereinschätzung des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Dieser hatte angeführt, dass die Bestandsanlagen in der Nähe der Wetterradarstation bereits jetzt schon die Messwerte beeinflussten. Mehr Anlagen in dem Gebiet würden demzufolge die Funktionsfähigkeit des Radars weiter einschränken. Das Gericht bejahte zwar, dass sich die geplanten Windenergieanlagen nachteilig auf die Datenerfassung auswirken. Allerdings nicht so stark, dass der DWD in der Ausübung seiner Aufgaben eingeschränkt würde. Damit muss die für dieses Projekt zuständige schleswig-holsteinische Genehmigungsbehörde (LLUR) ihre früheren Ablehnungsbescheide aufheben und zugunsten der Betreiber neu entscheiden.

Richtungsweisend für ganz Deutschland

Zur Urteilsbegründung sagt Horst Leithoff, Vorsitzender des BWE-Landesverbandes Schleswig-Holstein: „Das Urteil sendet ein positives Signal an alle Windenergieanlagenplaner in ganz Deutschland und bestätigt alle in den letzten Jahren erfolgten Urteile im Konflikt zwischen Windenergie und dem DWD seit der richtungsweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahr 2016.“ Der BWE hoffe, dass mit diesem Urteil nun insgesamt ein Umdenken im DWD stattfinden werde und die Auseinandersetzungen zwischen Windenergie und dem DWD zeitnah der Vergangenheit angehören. „Wir freuen uns auch über die Bestätigung von Vorrangflächen durch das Gericht. Gerade auf diesen Vorrangflächen muss Wind Vorrang vor anderen Unternehmungen haben.“

Dr. Hans-Günther Lüth, der betroffenen Kläger aus Schleswig-Holstein, freut sich ebenfalls über das Urteil: „Nach fünf Jahren andauerndem Rechtsstreit kann nun zumindest die Mehrheit der geplanten Windenergieanlagen gebaut werden.“ Weiter kündigt er an: „Es wird noch eine zweite Runde geben.“ Denn die Gerichtsentscheidung betreffe nur sechs der geplanten acht Windenergieanlagen. Wegen des Moratoriums brauchen solche Anlagen derzeit eine Ausnahmegenehmigung in Schleswig-Holstein. Die anderen zwei Genehmigungen wurden jedoch so spät erteilt, dass diese Anlagen nicht im Gutachten aufgenommen werden konnten.

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