Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus News

Viele Hürden vor Ort bedrohen Energiewende

Richtig gemacht spült die Energiewende Millionen in Kommunen bei hoher Akzeptanz der Bürger. Doch immer neue Hürden machen den Weg steiniger, zeigte das „Berliner Forum 2018“.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Energiewende ist nicht nur aus klimapolitischen Gründen wichtig für Deutschland. Ein Gewinn ist sie auch für den ländlichen Raum. Allerdings klafft zwischen den Zielen der Bundesregierung und der Umsetzung vor Ort eine immer größere Lücke. Grund ist die wachsende Zahl von Vorschriften, die Investoren das Leben schwer machen und wegen zahlreicher Widersprüche auch für erhebliche Unsicherheit sorgen. Das zeigten mehrere Referenten gestern (22.10.) auf dem Berliner Forum 2018 zum Thema „Erneuerbare Energien und ländliche Räume“. Mit der Reihe „Berliner Forum“ wollen die drei Veranstalter – Deutscher Bauernverband e.V., Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht e.V. und die Edmund Rehwinkel-Stiftung – Anstöße für die rechtspolitische Diskussion zu aktuellen Themen aus der Land- und Ernährungswirtschaft geben.


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Drei Beispiele für Hürden vor Ort


Die Hürden betreffen verschiedene Technologien, wie die Referenten deutlich machten:

  • Biogas: Genehmigungsexpertin Gepa Porsche vom Fachverband Biogas zeigte am Beispiel der neuen AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), welche Probleme Biogasanlagenbetreiber haben können: Laut Düngerecht sind Gärrest und Gülle einheitlich Wirtschaftsdünger. Die AwSV dagegen unterscheidet die drei Arten: Wirtschaftsdünger, "Gärrest aus Gärsubstraten ausschließlich landwirtschaftlicher Herkunft" und "Gärrest aus nicht landwirtschaftlichen Substraten". Für alle drei gibt es andere Vorgaben bezüglich Lagerung. Das kann u.a. dazu führen, dass aufnehmende Betriebe Gärreste nicht in einem Güllebehälter lagern dürfen. Die Vorschrift führt zu erheblichen Kosten, ohne einen wirklichen Nutzen zu bringen. "Die unsichere Lage nutzen einige Bundesländer auch gegen Biogasanlagen. Es gibt nur pragmatische Ansätze in Bayern und Brandenburg", erklärt Porsche. 
  • Rechtsanwalt Philipp Wernsmann zeigte auf, dass es heute allein zum Eigenverbrauch von Strom zwölf Paragraphen im EEG gibt. Allein die verschiedenen Fassungen des EEG machen den Eigenverbrauch bei Anlagen aus bestimmten Jahren fast unmöglich, weil die Vorschriften unüberschaubar sind. So läuft ein Betreiber Gefahr, die Vergütung für zwei Jahre zu verlieren, wenn er unwissentlich bestimmte Messeinrichtungen nicht installiert hat. Diese sind bei Anlagen mit bestimmten Inbetriebnahmejahren Voraussetzung für die EEG-Vergütung. "Man kann das Fazit daraus ziehen: Die Regierung will den Eigenverbrauch nicht", fasst Wernsmann zusammen. 
  • Rechtsanwalt Dr. Michael Rolshoven erläuterte, dass der Artenschutz bei der Windenergie derzeit das größte Thema bei der Genehmigung ist. Schuld seien u.a. „weiche Begriffe“ wie „die Schlaggefährdung darf nicht in signifikanter Weise erhöht sein“. Viele Begriffe wie diese ließen Genehmigungsbehörden sehr viel Spielraum. Die tatsächliche Bestandsentwicklung einer Art spiele dagegen kaum eine Rolle. So zeigte er auf, dass der Seeadler nach wie vor als extrem windkraftsensible Art eingeschätzt wird, der Bestand aber parallel zur wachsenden Zahl von Windenergieanlagen kontinuierlich auf heute 800 Brutpaaren in Deutschland gestiegen ist. 


Verbände wollen Güllevergärung stärker voranbringen


Ungeachtet dieser Probleme bietet die Energiewende sehr viele Chancen für den ländlichen Raum. Biogasanlagen beispielsweise sind nach Ansicht von Udo Hemmerling vom Deutschen Bauernverband extrem wichtig für die Energiewende, weil sie Reststoffe aus der Nahrungsmittelproduktion sinnvoll verwerten und – anders als andere erneuerbare Energien  – Biokraftstoffe oder Wärme liefern können.


Aus Klimaschutzgründen sehr wichtig sei auch die Fähigkeit, Gülle zu vergären und so die Methanemissionen einzudämmen. Daher setzt sich der DBV zusammen mit dem Fachverband Biogas dafür ein, in dem von der Großen Koalition angekündigten Klimaschutzgesetz die Güllevergärung stärker voranzubringen. Eine Option wäre z.B., die Leistungsklasse der Anlagen mit 75 kW installierter Leistung zu ändern in 150 kW Bemessungsleistung. Damit könnten auch die Kleinanlagen mit Gülleeinsatz flexibel Strom produzieren. Zudem sollten abgedeckte Gülle- oder Gärrestlager in das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) aufgenommen werden.


Heinz Thier von der BBWind aus Münster stellte das sehr erfolgreiche Bürgerwind-Modell vor. In den sechs Jahren seit ihrer Gründung hat die Planungsgesellschaft BBWind als Tochter des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) 102 Windenergieanalgen geplant und bei der Errichtung geholfen. Die 500 Mio. € Investitionssumme würde zu einer Wertschöpfung von 1,5 Mrd. € in 20 Jahren führen, die dem ländlichen Raum zugute kommt. Neben Landwirten sind an den Anlagen auch immer Anwohner vor Ort beteiligt. Anders, als zunächst gedacht, kommen diese Bürgerwindparks sehr gut mit dem Ausschreibungssystem zurecht: Die BBWind hatte in jeder der vergangenen Ausschreibungsrunden Zuschläge für Windparkprojekte erhalten.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.