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Rheinland-Pfalz

Unruhe auf Pachtmarkt: Photovoltaik-Freiflächenanlagen entziehen Agrarland

In einigen Regionen sind die Angebote von Solaranlageninvestoren so groß, dass Grundeigentümer ihre Agrarflächen zur Verfügung stellen. Das bringt Unruhe auf dem Pachtmarkt. Der BWV äußert sich.

Lesezeit: 3 Minuten

In den letzten beiden Jahren hat die Diskussion über die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Rheinland-Pfalz stark zugenommen. Aus einigen Regionen sind mittlerweile Planungen bekannt, viele hundert Hektar an landwirtschaftlicher Fläche für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auszuweisen, schreibt der Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV).

Mancherorts sei die Betroffenheit für die landwirtschaftlichen Betriebe enorm, weil durch die Ausweisung großflächiger Photovoltaikanlagen viel Fläche verloren geht. Zudem entstehe Unruhe auf dem Pacht- und Grundstücksmarkt, heißt es. Insbesondere Grundstückseigentümer aus dem außerlandwirtschaftlichen Bereich seien häufig geneigt, bestehende Pachtverträge zu kündigen, um die Errichtung von Photovoltaikanlagen zeitnah zu ermöglichen und damit auch höhere Ertragschancen als Verpächter zu realisieren, als es bei der reinen landwirtschaftlichen Verpachtung möglich ist.

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Aufgrund dieser Entwicklungen, die vor allem in der Eifel und im Hunsrück verstärkt aufgetreten sind, haben sich die Gremien des BWV erneut mit diesem Thema beschäftigt und intensiv an einer gemeinsamen Positionierung zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gearbeitet.

Freiflächenanlagen sollten Ausnahme bleiben

Nach einer ersten Diskussion im Präsidium und in verschiedenen Ausschüssen hat sich der Verbandsrat des BWV Ende März 2021 abschließend auf ein Positionspapier verständigt. Das Positionspapier selbst enthält die klare Aussage, dass landwirtschaftliche Nutzflächen grundsätzlich der Produktion von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen vorbehalten bleiben müssen, da außerlandwirtschaftliche Flächen in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, um die ehrgeizigen Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien als Beitrag zum Klimaschutz erreichen zu können.

Eine Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll nur im Ausnahmefall und unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, wobei im Rahmen der notwendigen Genehmigung insbesondere auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen ist.

Der BWV fordert daher ein Vetorecht der Landwirtschaftskammer, wenn Photovoltaik-Freiflächenanlagen außerhalb des EEG und damit hauptsächlich im planerischen Verantwortungsbereich der Kommunen errichtet werden. Darüber hinaus ist ein Appell an die zukünftige rheinland-pfälzische Landesregierung enthalten, bei der anstehenden Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms die Planungsträger und Kommunen zu verpflichten, maximal ein Prozent der LN je Verbandsgemeinde für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Rahmen der kommunalen Planung ausweisen zu dürfen.

Innovative Speicher als Alternative fördern

Das Positionspapier, das die Bedeutung der Landwirtschaft für die Bewältigung des Klimawandels hervorhebt, betont nochmals die Notwendigkeit einer weitgehenden Schonung landwirtschaftlicher Flächen. Deshalb wird auch der Ausbau innovativer Speichermöglichkeiten gefordert und zudem der Forderung nach einem zusätzlichen naturschutzfachlichen Ausgleich für Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine klare Absage erteilt.

Vielmehr soll es möglich sein, in Anbetracht der wichtigen Bedeutung von Photovoltaikanlagen für den Klimaschutz die Errichtung solcher Anlagen selbst als naturschutzfachlichen Ausgleich anzusehen und damit landwirtschaftliche Flächen weitgehend zu schonen.

BWV-Präsident Michael Horper hat das Positionspapier, welches mit breiter Zustimmung verabschiedet wurde, bereits an die Spitzen der rheinland-pfälzischen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP und damit an die zukünftige Landesregierung versandt. Er forderte von den Koalitionären, den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien nur mit politischer Vernunft, strukturierter Planung und weitgehender Vermeidung der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen voranzutreiben.

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