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Vorschläge für ein „Sofortprogramm Windenergie“

Agora Energiewende hat sechs Ideen veröffentlicht, damit neue Windparks schneller genehmigt und angeschlossen werden können sowie damit Altanlagen möglichst lange am Netz bleiben.

Lesezeit: 6 Minuten

Damit das Stromsystem, Haushalte, Verkehr und Industrie klimaneutral werden können, muss der Ausbau der Windenergie in den kommenden Jahren deutlich beschleunigt werden. Gemessen am aktuellen EEG-Entwurf werden in Summe bis zum Jahr 2028 etwa 12 Gigawatt Windenergieleistung zu wenig ausgeschrieben, um im Jahr 2030 auf einen Anteil erneuerbarer Energien von 75 % am Stromverbrauch zu kommen. Der Fehlbetrag entspricht mehr als dem Zehnfachen der Windkraftleistung, die im Jahr 2019 errichtet wurde. Das zeigt eine Analyse von Agora Energiewende, auf deren Basis das Denk- und Politiklabor ein „Sofortprogramm Windenergie an Land“ vorschlägt.

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Dieses setzt an sechs Punkten an. Sie zielen darauf ab, die Ausschreibungsvolumina für Windkraft deutlich zu erhöhen, kurzfristig mehr Flächen für sie bereitzustellen, das Genehmigungsrecht zu vereinfachen sowie Anlagen, die aus der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fallen, möglichst lange in Betrieb zu halten beziehungsweise vergleichsweise leicht gegen leistungsstärkere Ersatzanlagen zu ersetzen. Außerdem macht das Programm Vorschläge dafür, wie der Konflikt zwischen Windkraftausbau und Naturschutz entschärft und später dauerhaft gelöst werden kann.

„Ohne neue Windkraftanlagen gefährden wir den Standort Deutschland. Denn ohne deutlich mehr günstigen Windstrom werden die Börsenstrompreis in den nächsten Jahren deutlich steigen“, sagt Dr. Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende. „Deshalb ist unser Vorschlag nicht nur ein Beitrag dafür, dass Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen kann, sondern auch für eine weiterhin wettbewerbsfähige Wirtschaft. Diesen Aspekt lässt der derzeit im Bundestag diskutierte Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes völlig außer Acht.“

Die Vorschläge des Sofortprogramms umfassen im Einzelnen:

1. Mehr Zubau nötig

Der Entwurf des EEG sieht für die kommenden Jahre ein Abbremsen des Windenergie-Ausbaus vor. Demnach sollen nach 4.500 Megawatt Windenergieleistung im Jahr 2021 nur noch 2.900 Megawatt im Jahr 2022 ausgeschrieben werden. Auf etwa diesem Niveau soll der Ausbau laut EEG-Entwurf bis Mitte des Jahrzehntes verharren, um dann in der zweiten Hälfte der Dekade langsam auf 5.800 Megawatt anzusteigen. Für einen Erneuerbare-Energien-Anteil von 75 % am Stromverbrauch im Jahr 2030 wäre Agora zufolge jedoch ein Ausschreibungsvolumen von konstant 5.500 Megawatt notwendig – und damit ein Ausbau auf dem Niveau, das 2017 bereits erreicht wurde.

„Bis 2030 müssen die Erneuerbaren Energien nicht nur die Kohle ersetzen, sondern auch den zusätzlichen Strombedarf für den Wechsel zur Elektromobilität und zu Wärmepumpen im Gebäudesektor decken. Der im EEG-Entwurf vorgesehene Ausbau geht deshalb an den Anforderungen des Landes vorbei“, sagt Graichen.

2. Mehr Flächen

Hier geht es unter anderem darum, Windkraft auf geeigneten Gewerbe- und sonstigen Sonderflächen zu ermöglichen, die Abstandsregelungen für Gewerbe- und Industriegebäude nicht länger auf Windkraftanlagen anzuwenden und in Bezug auf Wohngebiete das Kriterium der „optisch bedrängenden Wirkung“ in dem Sinne neu zu justieren, dass in der Regel von Windenergieanlagen keine Beeinträchtigungen öffentlicher Belange des Nachbarschutzes ausgehen, wenn sie einen Abstand des Zweifachen der Anlagenhöhe einhalten.

3. Weiterbetrieb von Altanlagen

Lange genutzte Windstandorte sollten durch Repowering oder Weiterbetrieb von Windkraftanlagen nach Auslaufen der EEG-Vergütung gesichert werden. Priorität soll das „große Repowering“ mit modernen, leistungsstarken Windenergieanlagen haben. Es wird überall dort ermöglicht, wo ein Mindestabstand in Höhe der zweifachen Anlagenhöhe zur Wohnbebauung eingehalten werden kann. Wo dies nicht möglich ist, wird ein „kleines Repowering“ ermöglicht, also die Errichtung von Neuanlagen vergleichbarer Nabenhöhe und Leistungsstärke am alten Standort. Um die ersatzlose Aufgabe von Windkraftstandorten mit hoher Akzeptanz zu vermeiden, wird auch der Weiterbetrieb von Altanlagen erleichtert und angereizt.

4. Einfachere Planung

Agora Energiewende fordert mehr Rechtssicherheit durch eine vereinfachte Planungs- und Ausweisungsmethodik von Konzentrationszonen für Windenergie: Durch gesetzliche Präzisierungen der Ausweisungsmethodik von Konzentrationszonenplanungen kann mehr Rechtssicherheit hergestellt werden. Dazu werden die Sonderregelungen für Windenergie im Baugesetzbuch grundlegend überarbeitet oder in einem eigenen Paragrafen neu gefasst.

5. Schnellere Genehmigung

Der fünfte Vorschlag betrifft straffere Genehmigungsverfahren mithilfe wirksamer Fristsetzungen, erweiterter Befugnisse bei Verzug beteiligter Behörden und mehr Personal: Die Wirksamkeit des im November 2020 im Deutschen Bundestag beschlossenen Investitionsbeschleunigungsgesetzes ist laut Agora in Bezug auf die Windenergie an Land zweifelhaft. Jenseits des Gesetzes können jedoch Bestimmungen, die in Genehmigungsverfahren regelmäßig Verzögerungen auslösen, durch stringentere Fristsetzungen ersetzt werden, die vor allem beteiligte Behörden – etwa Naturschutz- und Luftfahrtbehörden - in die Pflicht nehmen. Dies kann zum Beispiel über Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz und im Luftverkehrsgesetz geregelt werden. Konkret geht es darum, die Stellungnahmefristen zu verkürzen und die Rolle der Genehmigungsbehörden zu stärken, indem sie bestimmte behördliche Zustimmungen ersetzen können. Dringend erforderlich bleibt eine ausreichende Personalausstattung der an der Genehmigung beteiligten Behörden.

6. Ausnahmen beim Artenschutz

Um die naturschutzfachlichen Blockaden bei der Genehmigung von Windenergie an Land zu lockern, werden kurzfristig die Ausnahmegründe vom individuellen Tötungsverbot im Naturschutzrecht konkretisiert oder erweitert. Diese regeln die Ausnahmen von den Vorschriften zum Schutz besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Zugleich soll in den nächsten Monaten ein neuer Rechtsrahmen unter anderem mit einem Artenschutzfonds Windenergie entwickelt werden, mit dem der Populationsschutz windenergiesensibler Arten gestärkt und gleichzeitig der Ausbau der Windkraft an Land beschleunigt werden soll.

Das Impulspapier mit ausführlicher Erläuterung dieser Vorschläge steht zum Download unter www.agora-energiewende.de bereit.

Altanlagen als Brücke

Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) mahnte in dieser Woche, dass der Weiterbetrieb von Altanlagen möglich sein muss. Hierzu hatte das Bundeswirtschaftsministerium nach dem „Runden Tisch der Windenergie“ am 14. Oktober 2020 einen Vorschlag angekündigt, der ins parlamentarische Verfahren zum EEG 2021 einfließen sollte. Dies ist bislang nicht geschehen. „Ohne eine wirtschaftliche Flankierung trägt die Brücke für den Weiterbetrieb nicht bis zur Etablierung einer nationalen Repoweringstrategie. Ohne die Brücke verliert das EEG an Kraft. Sollte Peter Altmaier weiterhin keinen tragfähigen Vorschlag vorlegen, wird es die dringende Aufgabe des Parlamentes sein, die Energiewende an dieser Stelle nicht aufzugeben“, mahnt Hermann Albers, Präsident des BWE.

Deutschland habe angesichts von fast 16.000 Megawatt Windenergieleistung, die bis 2025 aus der Förderung ausscheiden, die Chance, der zentrale innovationsstarke Markt für Repowering in Europa zu werden. „Dieses industrie- und energiepolitische Potenzial gilt es jetzt zu erschließen“, fordert Hermann Albers. Da nach Stilllegung einer Anlage ein rascher Rückbau erforderlich wird, gehe ohne Weiterbetrieb die Bestandfläche verloren. Der Weiterbetrieb sei deshalb ein wichtiges Instrument zur Flächensicherung. Die Überbrückung müsse über 24 bis 36 Monate wirtschaftlich ausgestaltet werden. Dazu solle – wie im EEG 2021 vorgeschlagen – der Jahresmarktwert garantiert und bis zur Höhe der durch die Fachagentur Wind an Land ermittelten Betriebskosten aufgefüllt werden, so dass eine anlagenspezifische Vergütung von bis zu 4,6 Cent erreicht wird. „Dies gilt es im EEG 2021 zu verankern“, macht Hermann Albers deutlich.

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