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Windenergie

Vorschläge zum Artenschutz könnten Windbranche weiter ausbremsen

Die Bundesländer wollen länderspezifische Sonderregeln zum Schutz von kollisionsgefährdeten Vogelarten festlegen. Energieverbände sehen darin eine neue Hürde für die Energiewende.

Lesezeit: 3 Minuten

In dieser Woche diskutiert die Umweltministerkonferenz (UMK) über Standardisierungen beim Artenschutzrechts, um den naturverträglichen Ausbau der Windenergie zu erleichtern. Das Papier, das die UMK in dieser Woche diskutieren wird („Standardisierter Bewertungsrahmens zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brutvogelarten an Windenergieanlagen (WEA) – Signifikanzrahmen“) sei allerdings vollkommen ungeeignet, um dieses Ziel zu erreichen, kritisieren der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE), der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband Windenergie (BWE). Seit Jahren drängen Energiewirtschaft und Windindustrie auf klare Regeln zur sachgerechten Anwendung des Artenschutzrechts. Dass es einen Ausgleich zwischen wichtigen Naturschutzanliegen und dem dringend notwendigen Ausbau der Windenergie geben müsse, sei ist dabei völlig unstrittig. Zahlreiche Regelungen des aktuellen Entwurfs seien jedoch kontraproduktiv.

Länderöffnungsklausel führt zu Flickenteppich

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Nach aktuellem Stand sollen die 16 Bundesländer jeweils eigene Sonderregeln mit Blick auf zentrale Aspekte wie etwa die Liste der kollisionsgefährdeten Vogelarten, Abstandsregelungen und Schutzmaßnahmen festlegen dürfen. Solch weitreichende Länderöffnungsklauseln seien mit Blick auf die dringend notwendigen bundesweiten Standardisierungen ungeeignet. Hinzu käme, dass konkrete Kriterien fehlen, die festlegen, in welchen Fällen und in welchem Umfang die Länder von dem vorgeschlagenen Bewertungsrahmen abweichen können bzw. dürfen.

Im Entwurf fehlen Kriterien, die auf wissenschaftlichen Standards basierend eine strukturierte und belastbare Prüfung und Bewertung gewährleisten. Die Vorgaben der Rechtsprechung müssen hinsichtlich der Risikobestimmung nun endlich umgesetzt werden. Nur so könne rechtssicher bewertet werden, ob im konkreten Fall ein Verstoß gegen das Artenschutzrecht vorliegt oder nicht.

Im Bundesrat haben die Umweltressorts der Länder wiederholt die Bundesregierung dazu aufgefordert, die notwendigen Bedingungen für einen beschleunigten Ausbau aller erneuerbarer Energien zu schaffen. Die Energiewirtschaft fordert daher, dass auch die Länder ihren notwendigen Teil dazu beitragen und sich auf bundesweite Standardisierungen einigen.

Unsichere Rechtslage hemmt Windausbau

Die unsichere Rechtslage und fehlende Regelungen beim Artenschutz seien essentielle Gründe für den schleppenden Ausbau der Windenergie an Land. Der bundesweite Flickenteppich an Vorgaben verunsichere Behörden, Vorhabenträger und Gerichte und bremse Genehmigungsprozesse aus. Für das Erreichen der Klimaziele ist der Ausbau der Windenergie an Land jedoch zwingend erforderlich.

BDEW, BNE, BWE, BEE und VKU sprechen sich für bundesweit einheitliche Standards und einen praxistauglichen Prüfrahmen aus, der für Behörden und Gerichte verbindlich gelte.

Eine umfassende Stellungnahme des BWE zum aktuellen Papier der UMK finden Sie hier.

Mit dem Thema "Radar- oder Kamerasysteme an Windkrafttürmen" beschäftigt sich auch ein Beitrag in unserem aktuellen Energiemagazin. Die Systeme können geschützte Vogelarten erkennen und die Anlagen rechtzeitig vor einer Kollision abschalten. Jetzt liegen erste Erfahrungen damit vor. Den Beitrag "Kamera an Anlage: Rotmilan im Anflug" finden Sie hier.

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