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100 % erneuerbare Energien

Vorschlag für ein Gesetz zur sicheren Versorgung mit erneuerbarer Energien

Für mehr Investitionen in Sektorenkopplung und Innovationen schlägt die Energy Watch Group eine neuartige Kombikraftwerksvergütung vor.

Lesezeit: 4 Minuten

Passend zum 20-jährigen Bestehen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) präsentiert die Berliner Expertengruppe Energy Watch Group (EWG) einen Gesetzesvorschlag zur Anreizung der Systemintegration Erneuerbarer Energien. Mit einer sogenannten Kombikraftwerksvergütung sollen systemdienliche Investitionen angeregt werden, um den erneuerbaren Energien zu ermöglichen, die Verantwortung für die Systemsicherheit der Stromversorgung zu liefern – also zu jeder Stunde des Jahres den benötigten Energiebedarf zu decken, auch in Zeiten der Dunkelflaute.

Ziel des Instruments ist es, Investitionen in 100% erneuerbare Energien systemdienlich zu ermöglichen, vor dem Hintergrund der aktuell stockenden Investitionsdynamik beim Ausbau der Erneuerbaren Energien.

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Bereits heute sei die Versorgung mit erneuerbaren Energien möglich

Bislang werde kritisiert, dass der Ausgleich der Schwankungen insbesondere von Solar- und Windenergie für die Netzbetreiber hohe Integrationsaufwendungen und -kosten verursache. Häufig werde auch artikuliert, dass eine vollständige Versorgung mit nur 100% Erneuerbaren Energien und Speichern nicht möglich sei, weil Grundlast fehlen würde. Dabei seien die bereits heute vorhandenen Technologien – Erzeugung aus erneuerbaren Energien, Speicher, digitalisierte Steuerungselemente in Verbindung mit der Sektorenkopplung im Wärme- und Transportsektor – laut EWG sehr wohl in der Lage.

Es fehlt bisher jedoch ein gesetzlicher Anreiz für entsprechende Investitionen. Denn das bestehende EEG fördert lediglich Einzelinvestitionen in Technologien von Solar-, Wind-, Bioenergien, Wasserkraft und Geothermie, aber keine systemdienlich kombinierten Investitionen. „Im aktuellen Rechtsrahmen finden sich sogar erhebliche Hindernisse, wie beispielsweise die Belastung von Speichertechnologien mit der Stromsteuer, Netzentgelten sowie auch der EEG-Umlage, sodass keine ausreichende Marktdynamik entstehen kann“, analysiert die EWG.

Garantierte Festvergütung

Das vorgeschlagene Sektorenkopplungs- und Innovationsgesetz für erneuerbare Energien soll genau diese Lücke schließen und eine entsprechende Marktdynamik schaffen. Dazu wird gesetzlich eine Garantievergütung für Investoren festgelegt, um Investitionssicherheit zu gewährleisten. Der Investor muss mit einem Erzeugungsmix aus 100% erneuerbaren Energien und Speichern in der Lage sein, zu jeder Stunde des Jahres bedarfsgerecht und systemdienlich einzuspeisen.

Welchen Mix aus erneuerbaren Energien und Speichertechnologien der Betreiber wählt, ist ihm völlig freigestellt. Dies erzeugt eine hohe Innovationskraft und befördert unterschiedliche Lösungen, die damit optimiert auf das Einzelobjekt wirken. Der Investor wird für sein Objekt (zum Beispiel mittelständischer Produktionsbetrieb, Krankenhaus, Schule, Wohnareal, u.v.a.) die jeweilige optimierte Anwendung finden. Durch eine Simulation solcher Lösungen, insbesondere mit einer Studie zur 100% Vollversorgung aus erneuerbaren Energien im Landkreis Bad Kissingen wurde ermittelt, dass eine Vergütung von 8 Cent/KWh ausreicht.

Eine EU-rechtliche Prüfung des Gesetzesentwurfs zeigt laut EWG, dass die EU-Vorgaben eine Zweiteilung der Garantievergütung ermöglichen:

  1. Kleinanlagen (Einzelinvestitionen bis 500 kW bzw. bei Wind bis 3 MW) erhalten eine feste Einspeisevergütung pro eingespeister kWh.
  2. Größere Objekte müssen sich entsprechend den EU-Vorgaben am vorhandenen Markt orientieren. Hierzu erhalten sie eine gleitende Marktprämie und nehmen damit über Direktvermarktung am Stromwettbewerb teil.

„Das neu vorgeschlagene Sektorenkopplungs- und Innovationsgesetz für erneuerbare Energien soll ein Anstoß werden, um die aktuellen Herausforderungen zur Überwindung der Corona-Wirtschaftskrise und der Klimakrise zu bewältigen. Dazu brauchen wir neue Lösungsansätze“, so Hans-Josef Fell, der als EWG-Präsident und Autor des EEG-Gesetzesentwurfs von 2000 die neue Gesetzesinitiative federführend ausarbeitete.

BDEW begrüßt Vorstoß

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betont: „Erneuerbare Energien können und müssen endlich Verantwortung für die Systemsicherheit übernehmen. Der Gesetzesvorschlag der Energy Watch Group ist für diese Debatte ein Beitrag, mit dem wir uns auch befassen werden.”

Die EEG-Umlage würde wegen des niedrigen Vergütungssatzes kaum belastet, dafür würde das Gesetz aber den sehr vielen Start-ups und etablierten Unternehmen einen Markt schaffen, die mit innovativen Systementwicklungen für Speicher, digitale Steuerungen, Ökostromerzeugung und Sektorenkopplung in den Startlöchern stehen, jedoch kein echtes Marktumfeld haben, um großflächig privat finanzierte Investitionen zu generieren.

Integration auf regionaler Ebene wichtig

„Die Vorteile der günstigen Energieerzeugungspreise können nun mit denen für Klimaschutz und Versorgungssicherheit zusammen ausgeschöpft werden, insbesondere wenn die Integration von der regionalen Ebene kommt und nicht nur von der Übertragungsnetzebene. Wenn die erforderlichen Technologien wie Batterien, Wasserstoff, Wärmepumpen und Wärmespeicher in Verbindung mit Solar- und Windenergie bedarfsgerecht und dezentral hochgefahren werden, können sich zusätzlich Innovationen und Wachstumsmärkte entwickeln“, erklärt Dr. Thure Traber, wissenschaftlicher Leiter der EWG und Co-Autor des Gesetzesvorschlags.

Das neue Gesetz solle eigenständig eingesetzt werden und nicht den hohen Novellierungsbedarf im bestehenden EEG ersetzen. Es solle lediglich den notwendigen Marktanschub schaffen, damit Erneuerbare Energien in zunehmendem Maße Systemverantwortung übernehmen.

Sofern das vorgeschlagene Gesetz eine politische Mehrheit im Bundestag finde, könne der Kohleausstieg sowie der Ausstieg aus der klimaschädlichen Erdgasnutzung schnell vollzogen werden.

Weitere Informationen zu dem Gesetzesentwurf finden Sie hier.

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