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topplus Biobrennstoffe

Vorsicht mit alternativen Brennstoffen!

Immer wieder kommen neuartige Brennstoffe aus Reststoffen auf den Markt – z.B. Kaffeebriketts. Doch meistens sind sie kein Regelbrennstoff und daher nicht zugelassen.

Lesezeit: 2 Minuten

Eigentlich eine gute Idee: Jedes Jahr werden in Europa Hunderttausende Tonnen Kaffeesatz verschwendet. Die englische Firma bio-bean will diese Abfälle zu umweltfreundlichen Briketts recyceln. In jedem der Stücke steckt der Rest von rund 25 Tassen Kaffee, den die Firma von bestehenden Entsorgungsunternehmen in Cafés, Büros, Fabriken und Verkehrszentren einsammelt.

Verkauf im Baumarkt

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bio-bean bietet den Brennstoff in Deutschland in Baumärkten an und wirbt damit, sie in Holz- und Mehrstofföfen einzusetzen. „Coffee Briketts brennen 20% länger und erreichen dabei höhere Temperaturen als kammergetrocknetes Holz. Sie können entweder allein oder mit trockenem Holz verbrannt werden, um jedem kalten Winterabend ein warmes Glühen zu verleihen“, verspricht der Hersteller. Ihr hoher Brennwert (19 MJ/kg) und ihr niedriger Feuchtigkeitsgehalt (10%) würden sie zu einem effizienten Brennstoff mit einem hochwertigen Brennprofil machen. Auf Rückfrage von top agrar bei der Firma haben sie sich in England in Holz- und Mehrstofföfen bewährt.

Bislang nicht zugelassen

Die Brennstoffe Kaffee oder Kaffeebriketts könnten laut Umweltbundesamt (UBA), der zuständigen Behörde in Deutschland, zwar als sonstige nachwachsende Rohstoffe im Sinne der 1. Bundes-Immissionschutz-Verordnung (1. BImSchV) gelten. „Feuerungsanlagen, die diese Brennstoffe einsetzen, müssen aber dafür geeignet sein, die Brennstoffe müssen genormte Qualitätsanforderungen einhalten und anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte in einem anspruchsvollen Zulassungsprozess durchlaufen. Uns sind bisher keine nach § 3 Nummer 13 benannten Feuerungsanlagen oder Brennstoffe bekannt, die diese Anforderungen einhalten“, teilt ein UBA-Sprecher auf top agrar-Anfrage mit. Wer eine Feuerungsanlage mit nicht dafür vorgesehenen Brennstoffen betreibe, begehe eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 der 1. BImSchV. „Wir raten von solchen Brennstoffen ab, da es sich um nicht zugelassene Brennstoffe handelt und somit um Brennstoffmissbrauch“, so der Sprecher weiter.

Der Hinweis aus der UBA-Broschüre „Heizen mit Holz“ auf Seite 16 zu Papierbriketts ist hier analog zu sehen, auch diese Brennstoffe dürfen in Haushalten nicht verbrannt werden.

Alternative Brennstoffe wie Kaffeebriketts dürften höchstens in Feuerungsanlagen der 17. oder 44. BImSchV eingesetzt werden, wenn hierfür eine Genehmigung vorliegt. Darunter fallen u.a. Müllverbrennungsanlagen.

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