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Niedersachsen

Waldbesitzerverband begrüßt Windenergie im Wald

Laut Waldbesitzerpräsident Norbert Leben gibt es noch viele offene Fragen beim Thema Windräder im Wald. Er schlägt auch vor, Landschaftsschutzgebiete über 50 ha für Windräder zu öffnen.

Lesezeit: 2 Minuten

„Wir privaten Waldbesitzer begrüßen die Öffnung des Waldes, um den Ausbau der Windenergie voranzubringen. Wir sehen aber viele Baustellen, die vorab vom Land im Landesraumordnungsprogramm (LROP) zu klären sind, damit Windenergieanlagen (WEA) im Wald überhaupt errichtet werden dürfen“, erklärt der Präsident der Waldbesitzerverbandes Niedersachsen, Norbert Leben, gegenüber dem Landvolk-Pressedienst.

Der Ausbau der Onshore-Windenergie liegt seit mehreren Jahren deutlich hinter den durch die Politik festgelegten Zielen zurück. „Für Niedersachsen gilt: Das LROP muss die planungsrechtliche Grundlage für einen Windenergieausbau von 1.450 Megawatt (MW) pro Jahr schaffen, um das gesetzte Ziel von 20.000 MW im Jahr 2030 zu erreichen. Windenergie im Wald kann maßgeblich zur Zielerreichung der Versorgung mit regenerativer Energie beitragen und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur Wiederaufforstung unserer Wälder“, zeigt Leben wichtige positive Effekte auf.

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Vorteile für Gemeinden sind die Einnahmen aus einer dann zukünftig anfallenden Gewerbesteuer, die EEG-2021-Umlage an Gemeinden von 0,2 Cent/kWh, das Einbinden lokaler Stadtwerke sowie die Dezentralisierung der Energieversorgung. Eine Möglichkeit für Interessierte zu partizipieren, wäre die direkte Bürgerbeteiligung an Windenergieanlagen, indem sie beispielsweise Bürgerenergiegenossenschaften beitreten, selbst als Betreiber einer Bürgerwindanlage agieren oder den lokalen Bürgerstromtarif nutzen.

Damit zukünftig WEA im Wald klimaschonend Energie liefern können, hat der Waldbesitzerverband seine Stellungnahme zum Entwurf Fortschreibung Landesraumordnungsprogramm abgegeben. Laut Waldbesitzerverband sollten Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit einer Fläche von über 50 ha für eine sanfte Öffnung, d.h. Windenergiestandort mit nicht mehr als einem Hektar Flächenverbrauch genutzt werden können, erklärt Leben. Auch sei es nicht zielführend, Landschutzgebiete in Naturparken grundsätzlich auszuschließen.

„Allein die Fläche der Naturparke Niedersachsens beträgt über 1 Mio. ha und beinhaltet zum großen Teil Waldflächen“, erläutert Leben. Laut Waldbesitzerverband bedarf der unklar definierte Begriff „Historisch alte Waldstandorte“ zur praktischen Handhabung einer Klarstellung und Eingrenzung, damit eine moderate Öffnung des Waldes nicht unmöglich gemacht oder unnötig erschwert wird.

„Naturschutzfachlich besonders schutzbedürftige historisch alte Waldstandorte sind durch vorhandene, flächendeckende Unterschutzstellungen nach Naturschutzrecht bereits derart geschützt, dass diese Bezeichnung deshalb keiner besonderen Nennung im LROP bedarf“, erklärt der Präsident der Waldbesitzer abschließend und hofft auf zeitnahe Entscheidungen des Landes.

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