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Falkenkästen an Windkrafttürmen: Doppelter Gewinn

Wanderfalken brüten im Kreis Gütersloh problemlos an Windkrafttürmen. Jetzt beobachteten Naturschützer, dass sie die windkraftsensiblen Rotmilane oder Bussarde vertreiben.

Lesezeit: 3 Minuten

Falkenbrutkästen an Windkrafttürmen werden seit Jahren mit Erfolg angenommen. Das berichtet der Vogelexperte Franz Thiesbrummel, Vorsitzender beim Naturschutz Team Gütersloh. Seit knapp vier Jahren ziehen an dem Turm einer Windenergieanlage Wanderfalken in den Nistkasten ein, der ursprünglich für Turmfalken gedacht und 13 Jahre lang auch von diesen angenommen worden war.

Brutstätte verteidigt

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Kürzlich beobachtete einer der Naturschützer, dass ein Wanderfalke einen herannahenden Rotmilan in die Flucht geschlagen hat. Das Gleiche geschah bei einem Mäusebussard. Beide Arten sind um einiges größer als Wanderfalken. „Viele Naturschützer bekämpfen mit Hinweis auf die Gefährdung des Rotmilans oft den Aufbau von geplanten, neuen Windkraftanlagen. Zahlen von Todfunden unter WKA sprechen auch dafür, dass diese Greifvogelart besonders durch WKAs gefährdet ist. Mehr Wanderfalken-Brutkästen an geeigneten Windkraftanlagen könnten diese Gefahr aber mindern“, ist Thiesbrummel überzeugt. Die Wanderfalken selbst kommen seiner Beobachtung mit den drehenden Rotoren sehr gut zurecht. „Sie sehen achtmal besser als wir Menschen. Zudem sind sie die schnellsten Vögel der Welt und erreichen bei Sturzflügen eine Geschwindigkeiten von bis zu 360 Stundenkilometern“, erklärt er.

Die Falkenjungen fliegen beim ersten Ausflug immer nach unten und landen meistens auf dem Boden. Alle Brutplätze inmitten von Städten sind eine Gefährdung, denn hier landen sie meistens im Straßenverkehr, wie die letzten Jahre auch in der Gütersloher Innenstadt gezeigt haben. Wie er weiter ausführt, verteidigen Wanderfalken ihr Brutrevier robust gegen das Eindringen anderer Greifvogelarten. Wanderfalkenbrutkästen an ausgewählten Windkraftanlagen hätten also doppelten Nutzen: Wanderfalken hätten mehr sichere Brutplätze und Rotmilane, aber auch andere Greifvogelarten, würden sich den Anlagen nicht mehr gefährlich nähern und somit hätten sie einen natürlichen Schutz.

Streit mit Behörden

Die Brut der Wanderfalken in Gütersloh war aber längere Zeit sehr umstritten. Auf Betreiben der Wanderfalken-AG des Nabu verlangte die zuständige Naturschutz-Behörde des Kreises im Jahr 2016 die Stilllegung der Windkraftanlage während der Brut- und Aufzuchtzeit der Wanderfalken. Dies lehnte der Besitzer der Anlage, der Falkner Helmut Schierl, ab. In einem Gespräch wurde der Falkner um Entfernung des Brutkasten gebeten und bei weiterer Ablehnung ein Rechtsgutachten angedroht. Das Naturschutz-Team kritisierte das, denn nach dem Naturschutzgesetz ist die Beseitigung einer Brutstätte für geschützte Vogelarten eine Straftat. Schließlich landete der Streit vorm Rechtsausschuss des Landtages: Die damalige NRW-Umweltministerin Christina Schulze Föcking stellte den Brutplatz unter Schutz. Das Naturschutz-Team hatte seitdem freiwillig die fachliche Beobachtung übernommen.

„Es bleibt die Hoffnung, dass diese neuen Erkenntnisse bei Behörden und Naturschützern zu einem Umdenken führen. Denn der Vogelschutz wird immer wieder als Grund und zum Widerstand gegen neue Windkraftanlagen angeführt. Der Strom aus neuen Windkraftanlagen wird in Zukunft aber unbedingt gebraucht“, sagt Thiesbrummel.

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