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Was tun mit der PV-Anlage, wenn die EEG-Förderung ausläuft?

Welche Optionen habe ich mit meiner PV-Anlage, wenn die EEG-Vergütung 2024 ausläuft? Und wie gehe ich vor, wenn ich auf mein Haus eine PV-Anlage bauen und den Strom an die Mieter vermarkten will?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Wir haben eine alte Photovoltaik-Anlage aus 2004. Was passiert 2024, wenn die EEG-Förderung ausläuft? Gibt es eine weitere Förderung? Oder muss ich den Strom an der Börse anbieten?

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Außerdem will ich nächstes Jahr ein Mehrfamilienhaus bauen. Auf das Dach will ich eine PV-Anlage setzen und den Strom an die Mieter vermarkten. Dabei geht er kein einziges Mal ins öffentliche Netz. Muss ich dafür Gebühren zahlen? Gibt es weitere Auflagen für den Eigenverbrauch?

Antwort:

Wenn Ihre alte PV-Anlage aus 2004 zum 31.12.2024 aus der EEG-Vergütung ausläuft, haben Sie für den Folgezeitraum nach dem neuen EEG 2021 die Wahl: entweder, Sie überlassen den Strom einfach dem Netzbetreiber, dann erhalten Sie bis 31.12.2027 als Vergütung für diese „ausgeförderte“ Anlage den Jahresmarktwert. Oder Sie suchen sich einen Direktvermarkter, dem Sie diesen Strom anbieten, hierfür erhalten Sie in der Regel den jeweils aktuellen Strombörsenpreis. Sie haben aber auch die Möglichkeit, diesen Strom vor Ort selbst zu nutzen.

Wenn Sie den Strom aus der eigenen PV-Anlage selbst nutzen möchten oder z. B. auf ein Mehrfamilienhaus eine Anlage bauen, um Ihre Mieter damit zu versorgen, sollten Sie diesen Strom auf keinen Fall über das öffentliche Netz liefern. In diesem Fall würden nämlich sämtliche Abgaben und Umlagen anfallen, wie bei der normalen Haushaltsstromabrechnung (z. B. Netzentgelte, Konzessionsabgaben etc.).

Benutzen Sie daher nur eigene Kabel oder schicken den Strom direkt von der PV-Anlage zur Mieterwohnung, ohne dass er das öffentliche Netz berührt. Dann fallen grundsätzlich nur die EEG-Umlage, die Strom- und Umsatzsteuer an. Den eigentlichen Strompreis können Sie dann frei verhandeln.

Bei einer Eigenstromnutzung kann sich die EEG-Umlage auf 40% reduzieren, bei kleinen Anlagen unter 30 kW installierter Leistung entfällt in der Regel die EEG-Umlage sogar komplett. Bei einem Verbrauch im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang kann auch die Stromsteuer entfallen. Insgesamt handelt es sich bei diesen Fragen um sehr komplexe rechtliche Themen, die Sie keinesfalls ohne konkrete rechtliche Beratung umsetzen sollten.

Als Faustregel gilt jedoch: Liefern Sie auf keinen Fall den Strom über das öffentliche Netz. Das rechnet sich in der Regel nicht. Soweit die Einschätzung unseres Experten.

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