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Weiterbetrieb oder Verkauf – Welche Strategie für alte Photovoltaikanlagen?

Der Solaranlagendienstleister „Milk the Sun“ gibt Tipps, wie Landwirte nach dem Ende der EEG-Vergütung ihre Photovoltaikanlage weiter nutzen können.

Lesezeit: 5 Minuten

Viele Photovoltaikanlagen aus den ersten Jahren des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) werden von Landwirten betrieben. Diese Anlagen erreichen in den kommenden Jahren das Ende ihrer festen Einspeisevergütung, die für 20 Jahre gezahlt wird. Darum sollten sich Betreiber rechtzeitig Gedanken machen, ob und wie sie die Anlage weiter betreiben wollen. Tipps dazu gibt der Betreiber des Online-Markplatzes für für neue und gebrauchte PV-Projekte „Milk the Sun“ (www.milkthesun.com).

Überprüfung der PV-Anlage

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Die Überprüfung des Ertrags der PV-Anlage sollte idealerweise regelmäßig erfolgen, am besten durch ein permanentes Monitoring. So lassen sich schneller technische Probleme, wie ein defekter Wechselrichter oder ein loses Kabel, erkennen und beheben.

Wer sich ein paar Jahre nicht mehr um den Zustand seiner PV-Anlage gekümmert hat, sollte es spätestens dann nachholen, wenn das Ende der Einspeisevergütung naht und man sich Gedanken über den weiteren Betrieb macht.

Mit Hilfe einer ausführlichen technischen Inspektion der PV-Anlage durch unabhängige Experten, zum Beispiel durch Sichtprüfungen oder Verwendung hochauflösender Wärmebildkameras, lassen sich ertragsmindernde Faktoren ermitteln.

Künftige Nutzung des Stroms

Für die anschließende Nutzung des Stroms aus der PV-Anlage haben die Betreiber mehrere Möglichkeiten:

  • Sie können alles einfach weiterlaufen lassen wie bisher. Der Netzbetreiber ist nach wie vor dazu verpflichtet, den Solarstrom abzunehmen und eine Vergütung zu bezahlen. Diese Vergütung richtet sich nach dem Preis an der Strombörse, abzüglich einer Pauschale für den Vermarktungsaufwand. Wer nichts verändert, erhält automatisch diese Anschlussvergütung. Sie kann zwischen 2 und 20 Cent pro kWh schwanken. Diese Regelung gilt für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 100 kWp vorerst nur bis Ende 2027.
  • Bei Photovoltaikanlagen auf dem Dach eines landwirtschaftlichen Gebäudes dürfte die Umstellung auf den Eigenverbrauch des Solarstroms interessanter sein. Die PV-Anlage ist längst bezahlt. Der selbst erzeugte Strom kostet daher nur wenige Cent pro Kilowattstunde. Wenn Landwirte den Strom weitgehend selbst nutzen, erzielen sie eine hohe Einsparung bei den Stromkosten gegenüber dem Bezug von Strom aus dem Netz.
  • Soll der nicht nutzbare Strom wie in Punkt A eingespeist und vom Netzbetreiber vergütet werden, ist der Einbau eines intelligenten Messsystems erforderlich. Damit reduziert sich die Wirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebs. Eine weitere Investition ist die Installation eines Stromspeichers, um mehr Strom vom Dach selbst zu verbrauchen. Allerdings sollte die Wirtschaftlichkeit dieser Investition geprüft werden.
  • Eine weitere Alternative ist die Direktvermarktung des Solarstroms über einen spezialisierten Vermarkter, der den Strom gebündelt an der Börse vermarktet. Bei einem Wechsel in die EEG-Direktvermarktung noch vor dem Ende des Vergütungszeitraums können Anlagenbetreiber zusätzliche Erlöse durch die Markt- und Managementprämie erzielen. Damit können sie die Kosten für die erforderliche Umrüstung zur viertelstündlichen Messung und Fernsteuerbarkeit finanzieren. Es ist auch möglich den Eigenverbrauch mit der Direktvermarktung zu kombinieren.
  • In den letzten Jahren ist eine weitere Möglichkeit zur Vermarktung des Stroms hinzugekommen. Die sogenannten PPA sind Verträge für den Stromkauf oder Stromabnahme zwischen Anlagenbetreibern und Händlern oder Verbrauchern. Sie vereinbaren für eine Laufzeit von mehreren Jahren die Lieferung von Strom zu einem festen Preis. Anlagenbetreiber erzielen damit Erlöse unabhängig von Marktschwankungen. Sie müssen jedoch in die sonstige Direktvermarktung wechseln, inklusive der Pflicht zur Fernsteuerbarkeit der Anlage.

Reparatur, Repowering oder Verkauf

Stellen die Betreiber jedoch fest, dass der Ertrag nicht mehr den Erwartungen entspricht und es defekte Bauteile gibt, dann müssen sie sich zunächst mit der Anlage befassen. Dieser Schritt ist wichtig, bevor es um die künftige Nutzung des Stroms geht. Sie haben hier wieder verschiedene Möglichkeiten:

  • Sind einzelne Bauteile defekt oder gibt es lose Verbindungen, können diese ausgetauscht oder repariert werden. Es ist dabei zu beachten, dass nur defekte Solarmodule ausgetauscht werden dürfen und der Defekt dem Netzbetreiber nachgewiesen werden muss.
  • Muss ein größerer Teil der Anlage, aufgrund von Defekten, ersetzt werden, dann spricht man von Repowering. Es werden neue, effizientere PV-Module und ein passender Wechselrichter installiert. Repowering kann sich durch den höheren Ertrag der neuen Module wirtschaftlich rechnen. Auch hier ist ein Nachweis für den Defekt erforderlich.
  • Besteht aus Kostengründen oder anderen Argumenten nicht die Möglichkeit, in die Anlage zu investieren, können die Eigentümer auch über einen Verkauf der Anlage nachdenken. Ein Käufer kann den Anspruch auf die Einspeisevergütung übernehmen und daher noch einen attraktiven Preis bezahlen. Besonders ältere Anlagen, die noch ein paar Jahre Anspruch auf die EEG-Vergütung haben, finden zahlungskräftige Käufer.

Erlöse durch Verkauf und Verpachtung

Der Verkaufspreis ist abhängig von den zukünftig zu erwartenden Zahlungen für die Einspeisevergütung und den laufenden Kosten. Käufer wollen mit der PV-Anlage noch eine marktgerechte Rendite erzielen. Wer sich selbst um das Repowering und die formellen Anforderungen kümmert, hat einen höheren Aufwand, kann aber beim Verkauf einen höheren Preis erzielen.

Beim Verkauf der Anlage bietet es sich besonders für Landwirte an, die Fläche, auf der die Anlage steht, zu verpachten, also die Freifläche oder das Gebäude, auf dem sich die Anlage befindet. So kann die Anlage am Ort verbleiben und die Fläche bleibt im Besitz des Landwirts. Dieses Modell ist bei gewerblichen Dachanlagen die Standardlösung.

Um einen passenden Käufer zu finden, können die Eigentümer den digitalen Online-Marktplatz von Milk the Sun nutzen. Sie erhalten eine kompetente Beratung und Unterstützung für den Verkaufsprozess.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Anlage zum Verkauf mit Abbau anzubieten. Es müssen jedoch die Kosten für den Abbau, Transport und Wiederaufbau eingerechnet werden. 

Weitere Infos bietet der Leitfaden “Gewerbliche Photovoltaikanlagen effizient betreiben” von Milk the Sun

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