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EEG 2021

Weitere Info-Veranstaltungen zum EEG

Zum Weiterbetrieb von Wind-, Solar- und Biogasanlagen gibt es viele offene Fragen. Durch den Paragraphendschungel führen mehrere Online-Veranstaltung in den nächsten Wochen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist seit Anfang 2021 in Kraft. Noch immer gibt es viele Fragen zum Weiterbetrieb von Altanlagen, deren Vergütung Ende 2020 ausgelaufen ist. Dazu zählen nicht nur Wind- und Photovoltaikanlagen. Es gibt auch neue Regelungen zu Biomethan-BHKW oder zur Flexibilisierung von Biogasanlagen.

Rechtsanwälte und andere Experten geben dazu auf mehreren Online-Veranstaltungen Auskunft. Wir haben wieder einige Termine für Sie zusammengestellt:

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Fachgespräch zu Biogasanlagen

Das novellierte EEG 2021 zeigt auch Anschlussoptionen für Biogas- und Biomethananlagen auf. Dazu gehören das neue Ausschreibungsdesign und Änderungen bei der Bereitstellung flexibler Stromerzeugungskapazitäten. Auch werden Anreize aus dem Verkehrssektor geschaffen, unter anderem durch die geplante deutschlandweite Umsetzung von RED II, der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

Informationen dazu bietet das erste Biogas-Fachgespräch des Deutschen Biomasse-Forschungszentrums. Am 3. Februar 2021 befasst sich ein Online-Seminar unter dem Titel „Neues für Biogas- und Biomethananlagen – Was bringt das Jahr 2021?“ insbesondere mit den Änderungen, die mit RED II und EEG 2021 einhergehen. Es werden Optionen für einen erfolgreichen und gewinnbringenden Weiterbetrieb von Biogas- und Biomethananlagen auf der Basis der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen aufgezeigt und diskutiert. Auch wird die Nachhaltigkeitszertifizierung von Biomethan und weitere Optionen der Energienutzung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen behandelt.

Webinare zu einzelnen Energieträgern

Die Anwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz (vBVH) aus Berlin startet am 5. Februar die vBVH-Web-Academy in Kooperation mit dem Dienstleister windconsultant. In den Webinaren stellen die Anwälte energieträgerspezifisch zu den nachfolgenden Terminen die maßgeblichen mit dem EEG 2021 einhergehenden Änderungen vor:

  • Biomasse (4. Februar 2021)
  • Windenergie (11. Februar 2021)
  • Solarenergie (18. Februar 2021)
  • Dezentrale Energiekonzepte (25. Februar 2021)
  • Speicher und Sektorenkopplung (4. März 2021)

Den Anfang macht das Biogas-Seminar am Donnerstag, 4. Februar. Die Referenten geben Antworten auf die Fragen: Welche Chancen und Herausforderungen bietet das EEG 2021 für die Betreiber von Biogasanlagen? Was ändert sich bei Ausschreibungen, Prämien, Zuschlägen und bei kleinen Gülleanlagen?Weitere Infos und Anmeldemöglichkeiten zu den Terminen finden Sie hier: https://www.windconsultant.de/events-2021/

Die Kanzlei hat zudem ihren umfangreichen Sondernewsletter zum EEG 2021 noch einmal überarbeitet und aktualisiert. Die neue Ausgabe soll einen umfassenden Überblick über die geltenden Regelungen des EEG 2021 und die ersten (rechtlichen) Einschätzungen zu diesen geben, insbesondere zu

  • den allgemeinen Änderungen für alle Energieträger,
  • den wichtigsten energieträgerspezifischen Änderungen,
  • den wichtigsten Änderungen für Eigenversorgung , Sektorenkopplung und Speicher

Den Sondernewsletter und weitere Informationen finden Sie hier.

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