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Wichtige Änderungen im Energiesammelgesetz beschlossen

Lesezeit: 2 Minuten

Das Gesetzgebungsverfahren zum Energiesammelgesetz geht dem Ende zu. Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich heute (28.11.2018) nach intensiver Diskussion für Änderungen an den Regelungen rund um die Energiewende ausgesprochen. Mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD beschlossen die Abgeordneten den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, den Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften" in geänderter Fassung. Der Bundestag soll noch in dieser Woche über die Novellen energierechtlicher Vorschriften abstimmen.

Die wichtigsten Änderungen

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In dem Gesetz geht es unter anderem um Sonderausschreibungen für Windräder und Solaranlagen, die die Energiewende vorantreiben sollen. Weitere Änderungen:

  • Ausschreibungen für Biomasseanlagen sollen nunmehr auf zwei Gebotstermine verteilt werden, so wie es der Bundesrat beantragt hatte.
  • Geändert wurde zudem die künftige Förderhöhe für Solaranlagen. Der anzulegende Wert für diese Anlagen bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 Kilowatt werde auf 8,90 Cent pro Kilowattstunde festgelegt, heißt es. Um eine angemessene Übergangszeit einzuräumen, erfolge die Absenkung in drei gleichmäßigen Schritten je zum 1. Februar 2019, 1. März 2019 und 1. April 2019. Ab dem 1. Mai 2019 setzt dann die übliche Degression nach dem atmenden Deckel ausgehend von 8,9 Cent pro Kilowattstunde ein.
  • Ein Bereich umfasst auch Bestimmungen, mit denen die Politik mehr Akzeptanz für Windräder in der Bevölkerung schaffen will - etwa dadurch, dass diese nachts nicht mehr durchgängig blinken sollen. Hier haben die Koalitionsfraktionen nachjustiert, was die dafür notwendige und mögliche Technologie betrifft.

Opposition lehnt Entwurf ab

Vertreter der Koalitionsfraktionen würdigten den Entwurf samt Änderungen als Grundlage, auf der Unternehmen planen könnten. Das Thema Mieterstrom werde man im Auge behalten und Regelungen überprüfen. Die Oppositionsfraktionen stimmten gegen diesen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Der FDP-Fraktion fehlte hingegen genau diese Planungssicherheit, während die AfD-Fraktion auf die ihrer Meinung nach unzureichende Versorgungssicherheit abzielte. Die Linksfraktion sprach sich für weitergehende Verbesserungen bei Mieterstrom-Projekten aus. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wiederum hieß es, der Ausbaupfad sei entscheidend - was die SPD-Fraktion damit konterte, dass der Ausbaupfad auch von den Ergebnissen der Strukturwandel-Kommission abhänge. Die dürften nicht vor Februar vorliegen.

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