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Wirtschaftsministerium

Wie das Maßnahmenpaket "Fit-for-55" den Klimaschutz voranbringen will

Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen in der EU um 55 % gegenüber dem Jahr 1990 sinken – mithilfe eines umfassenden Maßnahmenpaketes.

Lesezeit: 5 Minuten

“Fit-for-55” heißt das mehrere Tausend Seiten starke Paket, das Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gemeinsam mit fünf EU-Kommissaren am 14. Juli 2021 in Brüssel präsentierte. Das Gesetzespaket soll zeigen, dass Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit miteinander vereinbar sind und dafür den EU-Klima- und Energierahmen an den Zielsetzungen des Green Deal ausrichten, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi).

Dafür will es den oft abstrakt erscheinenden Klimazielen einen konkreten Rahmen geben. Bekanntlich will die EU eine Treibhausgasminderung innerhalb der Mitgliedsstaaten von 55 % im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 sowie die Treibhausgasneutralität der EU bis 2050 erreichen und sich weltweit als Vorreiter für Klimafragen positionieren. Gleichzeitig soll die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft erhalten und gestärkt werden, auch mit Blick auf die energieintensive Industrie.

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„Wir wissen, wir müssen nun einen Schritt weiter gehen hin zu neuen Energieformen, getragen von Innovation, sauberer Energie und erneuerbarer Wirtschaft. Unser Paket soll Emissionen verringern und Maßnahmen ergreifen, um die Natur zu erhalten. Neue Arbeitsplätze und ein sozialer Ausgleich werden im Mittelpunkt dieser Veränderungen stehen“, sagte Ursula von der Leyen in ihrer Rede anlässlich der Vorstellung des Maßnahmenpaketes. Dafür umfasst das Paket 13 miteinander verbundene und sich ergänzende Legislativvorschläge.

Verschärfung und Ausweitung des Emissionshandels geplant

Unter anderem schlägt die EU-Kommission eine Verschärfung des Emissionshandels vor. Zudem soll der Emissionshandel auf den See- und den Straßenverkehr sowie Gebäude ausgeweitet werden. Dabei soll nach den Vorstellungen der Kommission für Gebäude und Straßenverkehr ein zusätzliches Emissionshandelssystem geschaffen werden, ähnlich wie in Deutschland seit Anfang 2021 ein separates Emissionshandelssystem für Brennstoffe besteht.

Das soll neben einer Reduzierung der Klimaverschmutzung auch Anreize für die Nutzung umweltfreundlicherer Heiz- und Kraftstoffe und für Investitionen in saubere Technologien bringen. Bisher deckt der bestehende Emissionshandel für Stromerzeugungs- und Industrieanlagen rund 40 % der EU-Emissionen ab. Die Kommission will hier die Zertifikate schneller verringern und weniger Gratis-Zuteilungen zulassen.

CO2-Grenzausgleich für Importe aus Drittstaaten

Die Kommission plant außerdem ein neues CO2-Grenzausgleichssystem. Demnach soll beim Import von Aluminium, Stahl, Düngemitteln und Strom aus nicht EU-Staaten sichergestellt werden, dass auch Importeure einen CO2-Preis zahlen. Die Kommission will damit bestehende Instrumente zum Schutz vor Carbon Leakage ersetzen.

Das Bundeswirtschaftsministerium kündigt in dem Zusammenhang an, sich konstruktiv bei der Umsetzung einbringen und beteiligen zu wollen. So setze man sich dafür ein, dass das Niveau des Carbon Leakage-Schutzes an die höheren Klimaziele angepasst wird. Denn nur durch einen umfassenden Carbon-Leakage-Schutz könne die Abwanderung von Industrieunternehmen in Länder mit weniger strengen Umweltauflagen vermieden werden. Eine solche Verlagerung wäre nicht nur wirtschaftspolitisch, sondern auch aus Klimaschutzsicht problematisch.

Einnahmen aus Emissionshandel sollen teilweise in Sozialfonds fließen

Ein neuer Sozialfonds für Klimaschutz gehört ebenfalls zum vorgeschlagenen Maßnahmenpaket. In ihn soll ein Teil der Einnahmen aus dem neuen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr fließen, um die steigenden Energiekosten für Verbraucher auszugleichen. So könnten einkommensschwache Haushalte Unterstützung erhalten, heißt es aus Berlin.

Neue Zielvorgaben für ein sauberes Energiesystem

Um die Klimaziele zu erreichen, müssen laut BMWi viele Zielvorgaben aktualisiert werden, darunter auch die EU-Energieziele für das Jahr 2030 für die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien. Konkret soll das in der Energieeffizienzrichtlinie und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie geregelt werden, die beide derzeit überarbeitet werden und diese Ziele vorgeben.

Mit höheren verbindlichen Energieeinsparzielen auf EU-Ebene sollen bis 2030 der Endenergie- und Primärenergieverbrauch um insgesamt 9 % reduziert werden (gemessen an einer Projektion aus dem Jahr 2020 für das Jahr 2030). Die verbindliche Zielvorgabe für erneuerbare Energien im Energiemix der EU im Jahr 2030 soll auf 40 % angehoben werden, zudem sollen die Unterziele für den Wärme- und Verkehrssektor verschärft werden. Die Vorschläge beinhalten auch neue Unterziele zur Förderung der Einführung erneuerbarer Kraftstoffe, zum Beispiel von Wasserstoff in Industrie und Verkehr.

Die Kommission will auch die sogenannte Energiebesteuerungsrichtlinie aktualisieren. Mit der Überarbeitung soll die Energiebesteuerung künftig auch dem Erreichen der Klimaschutzziele dienen.

Darüber hinaus folgen voraussichtlich im Dezember 2021 drei weitere Legislativvorschläge zur Dekarbonisierung und nachhaltigeren Ausgestaltung des europäischen Energiesystems: Die Kommission plant Legislativvorschläge zur Minderung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Dekarbonisierung des Gasbinnenmarktes (bei dem Wasserstoff als neuer Energieträger eine große Rolle spielen wird) sowie zur Novellierung der EU-Richtlinie für die Gebäudeenergieeffizienz.

Ab 2035 keine Neuwagen mit Verbrennungsmotor mehr

Auch strengere CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie neue Zielsetzungen zum Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe soll das „Fit-for-55“-Paket bringen. 2030 sollen die CO2-Emissionen der von den Automobilherstellern verkauften Neuwagen um 55 % geringer als im Jahr 2021 sein, diejenigen von leichten Nutzfahrzeugen um 50 %.

Von 2035 an sollen in der EU keine neuen Autos mit Verbrennungsmotor mehr verkauft werden. Nach Vorstellung der Europäischen Kommission werden Neuwagen dann nur noch elektrisch betrieben. Hier wird die Novellierung der „Richtlinie für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“ aus dem Jahr 2014 eine zentrale Rolle spielen. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass aus der Richtlinie eine Verordnung werden soll. Demnach sollen bis 2030 mindestens drei Millionen elektrische Ladepunkte und mindestens 1.000 Wasserstofftankstellen in der EU verfügbar sein.

Die 13 Gesetzesvorschläge des "Fit-for-55"-Paketes werden jetzt im Kreis der 27 Mitgliedsstaaten und im EU-Parlament diskutiert und verhandelt.

Die UFOP befasst sich mit "Fit for 55" im Rahmen ihres Perspektivforums am 23. September 2021 in Berlin im Präsenz- und digitalem Format. Hören Sie Vorträge von Prof. Dr. Reimer Mohr, Christian Sponagel, Prof. Dr. Enno Bahrs und Dr. Volker Garbe. Programm und kostenlose Anmeldung hier...

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