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Wieder Rückenwind für die Güllevergärung

Bei der Frühjahrskonferenz der Agrarminister des Bundes und der Länder hat Thüringen Unterstützung für eine Bundesratsinitiative zur längeren Vergütung für Biogasanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten.

Lesezeit: 2 Minuten

„Bioenergie ist Deutschlands wichtigster erneuerbarer Energieträger und wesentlicher Bestandteil zum Erreichen der Klimaschutzziele. Wir werden zügig dafür sorgen, dass die Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht wird. Da ist Zeit wirklich im wahrsten Sinne des Wortes Geld“, betont Thüringens Landwirtschaftsministerin Birgit Keller am 12. April 2019 nach der Agrarministerkonferenz der Länder (AMK). Bei der Frühjahrskonferenz in Landau in Rheinland-Pfalz hat Thüringen Unterstützung für eine Bundesratsinitiative zur längeren Vergütung für Biogasanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten. „Damit ist uns ein wichtiges Signal gelungen. Es ist nicht nur für Thüringer Unternehmen ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Firmenexistenz, die auslaufende Vergütung für die meisten Biogasanlagen zu verlängern. In der geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz muss sie deshalb fortgeführt werden“, so Keller.

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Im Jahr 2021 läuft für die ersten Biogasanlagen in Deutschland die feste Vergütung nach dem EEG aus. Für Anlagenbetreiber bestehen derzeit keine wirtschaftlichen Anreize für einen Weiterbetrieb oder gar Neubau. „Dabei erzeugen Biogasanlagen umweltfreundlich und dezentral Energie, bieten Landwirten ein zusätzliches Einkommen und tragen zur Wertschöpfung im ländlichen Raum bei“, begründet Keller ihren Antrag. Die Güllevergärung leiste in Biogasanlagen einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Emissionsschutz.

„Die energetische Nutzung der Gülle ist praktizierter Klimaschutz. Der Bund ist gefordert, dafür geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen“, sagte auch Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt nach der Konferenz.

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