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Unions-Vorschlag

Wind-Abstandsregeln: BWE lehnt pauschale Abstandsregelung weiter ab

Da CDU/CSU in ihrem Windenergie-Vorschlag alle Gebiete von der 1000 m-Regelung einbeziehen, in denen Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind, geht der Plan sogar über den des BMWi hinaus.

Lesezeit: 2 Minuten

Aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegt dem Bundesverband WindEnergie seit Dienstag ein Vorschlag zur Abstandsregelung von Windenergieanlagen an Land vor. Nach einer eingehenden und noch nicht abgeschlossenen Prüfung lehnt der Verband die darin enthaltenen Änderungen wie eine pauschale Abstandsregelung weiterhin ab.

„Es war richtig, den ursprünglichen Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem vergangenen Jahr aus dem Kohleausstiegsgesetz herauszulösen und noch einmal zu überarbeiten. Er hätte bis zu 40 % der potenziellen Flächen für Windenergie beschnitten und massive Rechtunsicherheiten ausgelöst. Deshalb ist es gut, dass die Fraktion CDU/CSU diesen Vorschlag überarbeitet hat", so Verbandspräsident Hermann Albers. Obwohl die sog. „5-Häuser-Regelung“ jetzt entfallen ist, stelle der Unions-Vorschlag allerdings keine Verbesserung dar.

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Vielmehr bleibt es laut Albers dabei, dass der Ausbau der Windenergie durch eine solche Regelung auf lange Zeit erschwert und teilweise sogar blockiert würde. Da nun alle Gebiete von der 1000 Meter-Regelung einbezogen sind, in denen Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind, reiche die Ausschlusswirkung der 1000 Meter sogar über den BMWi-Entwurf hinaus, kritisiert er weiter.

So seien nunmehr zum Beispiel auch Mischgebiete, Dorfgebiete und in bestimmten Konstellationen sogar Splittersiedlungen im Außenbereich umfasst, wo grundsätzlich keine Wohnbebauung vorgesehen ist, sondern bestimmte baulichen Anlagen, wie Windenergieanlagen, Vorrang genießen. "Es findet auf diese Weise eine Gleichsetzung von Innenbereich (mit oder ohne Bebauungsplan) und beplantem Außenbereich statt, die eine Fülle rechtlicher Konflikte auslösen und zu weiterem Flächenverlust führen würde. Zusätzlich besteht keine Sicherheit für den Bestandsschutz von Regionalplänen. Auch kann der Unions-Vorschlag direkt in eine Verhinderungsplanung münden. Insgesamt ist dies sogar eine Verschlechterung gegenüber dem ersten Entwurf", so Albers.

Die Entscheidung, aus der Braunkohle aussteigen zu wollen, verstärkt seiner Meinung nach die energie- und industriepolitische Notwendigkeit, den Ausbau der Windenergie an Land deutlich zu forcieren. "In einem solchen Umfeld sind restriktivere Abstandsregelungen und eine Ausweitung der Flächenvernichtung für Windenergieprojekte schlichtweg inakzeptabel“, kommentiert Albers.

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