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Wind-Ausschreibung: Vergütung sinkt unter 4 Cent

Bei der dritten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land war das Ausschreibungsvolumen von 1000 MW mit 2591 MW mehr als zweifach überzeichnet. Es gibt erneut heftige Kritik an dem Verfahren.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land liegen seit gestern (22.11.2017) vor. „Auch diesmal sind die Zuschlagswerte wieder deutlich gesunken, gegenüber der Vorrunde um weitere zehn Prozent. Die Zuschläge liegen im Durchschnitt bei etwa 3,8 ct/kWh und damit deutlich unter 4 ct/kWh“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Das Ergebnis bestätigt Erfahrungen aus den voran gegangenen Ausschreibungen: Es wurden fast ausschließlich Gebote von Bürgerenergiegesellschaften bezuschlagt.“


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Diese Bieter haben nun viereinhalb Jahre Zeit für die Realisierung ihrer Projekte. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur haben sie bei ihren Geboten unterstellt, dass sich die Anlagentechnologie positiv weiter entwickelt und günstiger wird. Denn Bieter, die die Kriterien von Bürgerenergiegesellschaften erfüllen, müssen bei der Gebotsabgabe keine BImSchG-Genehmigung vorweisen und sind daher bei der Wahl der Anlagentechnik flexibel.


Weitere Besonderheiten der dritten Runde:


  • Die Ausschreibung war deutlich überzeichnet, bei einem Ausschreibungsvolumen von 1.000 Megawatt wurden 210 Gebote mit einem Volumen von 2.591 Megawatt abgegeben.
  • Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten von 2,2 ct/kWh bis zu 3,82 ct/kWh. Der Gebotswert der bezuschlagten Gebote betrug im Mittel 3,4 ct/kWh.

  • Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen. Von dem dort maximal möglichen Zuschlagsvolumen von etwa 430 Megawatt wurden 231 Megawatt bezuschlagt.

  • Die meisten Zuschläge erhielten Nordrhein-Westfalen mit 17 und Brandenburg mit 16 Zuschlägen, das bezuschlagte Volumen beträgt in diesen Ländern jeweils gut 270 Megawatt.

  • Mit 89 Prozent der eingereichten Gebotsmenge waren Bürgerenergiegesellschaften auch bei dieser Ausschreibung besonders stark vertreten. Im Ergebnis entfallen 98 Prozent der Zuschläge (60 Zuschläge), bzw. 99,2 Prozent des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften. 
  • Die Gebote entsprachen auch in der dritten Ausschreibungsrunde weit überwiegend den formalen Anforderungen. Lediglich 15 Gebote mussten ausgeschlossen werden. Zwölf der Ausschlüsse erfolgten wegen unzureichender Gutachten, zwei wegen fehlender Zahlungen und einer wegen eines Formfehlers.
Kritik: "Windbranche kommt stark in Bedrängnis"


Den sinkenden Förderbedarf der Windenergie für Projekte, die nach 2020 umgesetzt werden, hält der Bundesverband Windenergie (BWE)für eine gute Nachricht für die Politik und die Verbraucher. Kritisch sieht der Verband, dass auch in der dritten Ausschreibungsrunde Akteure dominiert hätten, die die Anforderungen an die gesetzlich definierte Bürgerenergiegesellschaft erfüllen. Damit gingen 2.730 Megawatt (MW) der im Jahr 2017 insgesamt ausgeschriebenen 2.820 MW bei Wind an Land an Projekte, die keine Genehmigung besitzen und erst in spätestens 4,5 Jahren umgesetzt werden müssen. Ein gleitender Übergang vom bisherigen Vergütungssystem hin zu Ausschreibungen sei damit nicht gewährleistet. „Die bereits nach der 1. Ausschreibung erkannte Fehlkonstruktion im Ausschreibungssystem bringt die deutsche Windindustrie in große Bedrängnis. Die Gefahr ist groß, dass es in den Jahren 2019 und 2020 zu einem Abriss beim Ausbau der Windenergie kommt, der Hersteller, Zulieferer, Logistik und Planer gleichermaßen hart trifft und die Energiewende massiv auszubremsen droht“, kritisiert Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.


Projekte, die bereits über eine BImSchG-Genehmigung verfügen, sind durch die Genehmigung an einen bestimmten Anlagentyp gebunden und deshalb im Wettbewerb benachteiligt. Daher ist es laut BWE unbedingt notwendig, dass das Vorliegen einer BImSchG-Genehmigung zur alleinigen Voraussetzung an der Teilnahme an Ausschreibungen wird.


Die Ausschreibungen im Jahr 2017 führten gleichzeitig zu einer regionalen Unausgewogenheit. Während noch unter der EEG-Systematik im 1. Halbjahr 2017 gut 45 Prozent des Zubaus in den südlichen Bundesländern erfolgte, fällt der verbrauchsstarke Süden im Ausschreibungssystem durch. Um den erforderlichen Ausbau im Süden zu gewährleisten, seien mehrere Maßnahmen nötig wie ein höheres Ausschreibungsvolumen, eine einfach handhabbare De-Minimis-Regelung, ein Nachsteuern bei den Zuschlägen innerhalb des Referenzertragsmodells und die Möglichkeit, größere Gewerbe- und Industrieabnehmer direkt beliefern zu können. Auch hier sei der Gesetzgeber gefordert, zügig zu handeln.


„Der Abbruch der Sondierungsgespräche für eine neue Bundesregierung lähmt die Politik. Die erkannte und dringend notwendige gesetzliche Reparatur am EEG 2017 darf trotzdem nicht verzögert werden. Wir brauchen jetzt ein klares Signal, dass nicht nur in der 1. und 2. Ausschreibung 2018, sondern künftig generell das Vorliegen einer BImSchG-Genehmigung zur Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen wird“, machte Hermann Albers deutlich.


Vorschlag für neues Fördersystem für Bürgerwindparks


"Der aktuelle Weg, um echte Bürgerenergie im Rahmen der Ausschreibungen zu ermöglichen, ist gescheitert", resümiert auch Thomas Banning, Vorstand der Naturstrom AG. "Die bestehenden Ausnahmen für Bürgerenergie verfehlen ihr Ziel, die Beteiligung engagierter Bürger am Windenergie-Ausbau zu sichern, und unterminieren zugleich die Ausbauziele der Bundesregierung. Der Windenergie-Ausbau steht ab 2019 auf tönernen Füßen", warnt er.


Banning fordert, dass es kurzfristig eine weitere Ausschreibungsrunde geben muss, um wieder Planbarkeit herzustellen. Es gäbe viele genehmigte Projekte, die baureif in der Schublade liegen. Damit diese auch Chancen auf einen Zuschlag zu wirtschaftlich darstellbaren Preisen hätten, müsse zudem bei den kommenden Ausschreibungsrunden vorübergehend die Höchstgrenze für Gebote ausgesetzt oder zumindest gelockert werden. Diese Höchstgrenze orientiert sich an den bezuschlagten Geboten der drei vorangegangenen Ausschreibungen - und liegt aufgrund der massiven Verzerrungen bei den 2017er- Ausschreibungen so niedrig, dass Projekte mit Genehmigung auch 2018 kaum Chancen haben dürften.


Außerdem fordert Banning, dass Bürgerprojekte mit weniger als 10 MW nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen. "Die Vergütung könnte dem Ergebnis der jeweils letzten Ausschreibungsrunde zuzüglich eines minimalen Aufschlags aufgrund der geringen Projektgröße entsprechen", so Banning weiter. "Somit würde die Vergütung von Bürgerenergie-Projekten weiterhin im Markt bestimmt und wäre nicht vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Akteursvielfalt wäre gesichert, die Ausschreibungen könnten ohne Ausnahmeregelungen durchgeführt werden und wären somit für Politik und Branche im Ergebnis planbarer."



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