Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Strom aus Wind oder Bioenergie sinkt zum 1. Juli 2016. Das teilt die Bundesnetzagentur mit. Die Fördersätze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse müssen nach den Regeln des EEG 2014 ab 2016 quartalsweise angepasst werden.
Wie in den beiden vorangegangenen Quartalen sinkt die Förderung von neuen Windenergieanlagen an Land um 1,2 Prozent und von neuen Biogas- oder Holzgasanlagen um 0,5 Prozent.
Hintergrund ist, dass die Vergütung vom Zubau der vergangenen zwölf Monate abhängt. Der Netto-Zubau für Windenergie an Land lag zwischen Februar 2015 bis Januar 2016 mit etwa 3.564 Megawatt erneut oberhalb des Zubaukorridors.
Bei der Biomasse bewegte sich der Zubau innerhalb des Bezugszeitraumes mit 25 Megawatt wieder deutlich unterhalb der angesetzten Zubaugrenze von 100 Megawatt . Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Wind an Land und Biomasse finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-a