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Windausschreibung: Branche ist extrem verunsichert

Die Ursachen für das magere Ergebnis der jüngsten Ausschreibungsrunde sind vielfältig. Die Branche sieht vor allem die Politik in Verzug.

Lesezeit: 4 Minuten

Erstmals hat es bei einer Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land eine Unterzeichnung der  Gebotsmenge gegeben. Die Ursachenforschung dazu ist in vollem Gang.

„Die leichte Unterzeichnung einer Ausschreibung bestätigt den Trend der letzten Runden mit zurückgehenden Gebotsmengen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die gegenüber der Ausschreibung im Februar angestiegene Förderung dürfte Bietern wieder verstärkte Anreize bieten, an zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.“


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Zu wenig Genehmigungen


„Das Ergebnis ist überraschend, eine Unterzeichnung der Auktion spiegelt nicht das Volumen an bereits genehmigten Projekten wider“, sagt Matthias Zelinger, Geschäftsführer von VDMA Power Systems. Das Ausschreibungsmodell bleibe richtig zur Organisation des Ausbaus erneuerbarer Energien. „Wenn aber – wie in dieser Runde – ein Großteil der genehmigten Projekte nicht einmal an der Ausschreibung teilnimmt, so muss man davon ausgehen, dass solange nicht ausreichend in neue Genehmigungen investiert wird, bis das politische Gezerre beendet ist“, moniert Zelinger.  Wenn sehr wenige neue Genehmigungen erteilt würden, so seien die Aussichten auf substanziellen Wettbewerb bedroht. Daher müsse die BImSch-Genehmigungspflicht schnellstmöglich beschlossen und dauerhaft verlängert werden. „Darüber hinaus fordern wir eine baldige Transparenz, wie und wann das Sondervolumen aus dem Koalitionsvertrag ausgeschrieben wird“, kommentiert Zelinger die Ergebnisse weiter.

Zu untersuchen sei aus Sicht der Hersteller auch, ob die regional nach wie vor sehr ungleich verteilten Zuschläge der ersten Runden Auswirkungen auf die Projektierungs- und Gebotstätigkeit aus den bisher nicht erfolgreichen Regionen hat.


Rahmenbedingung sind "Stresstest für die Branche"


Für die übersichtliche Zahl formal zulässiger Projekte und die noch niedrigere Zahl abgegebener Gebote gibt es laut Bundesverband Windenergie mehrere Gründe:

  • Es zeige sich deutlich, dass der Preisdruck in Ausschreibungen moderne und effiziente Anlagen erforderlich mache. Vor allem aber hätten die Ergebnisse aus dem fehlerhaften Ausschreibungsdesign in 2017 viele Akteure daran zweifeln lassen, ob mit der genehmigten Anlagentechnik eine  erfolgreiche Teilnahme an Ausschreibungen möglich sei. Deshalb hätten sich eine ganze Reihe von Akteuren entschieden, die Anlagentechnologie durch zeitaufwendige Umgenehmigungen anzupassen. Dies führe zu Projektverzögerungen von bis zu drei Jahren. „Klima-  wie industriepolitisch fehlen diese Mengen für einen kontinuierlichen Ausbaupfad“, kritisiert der Verband
  • Auch aufgrund dieser Umgenehmigungen befänden sich derzeit Projekte im Umfang von ca. 10.000 MW in laufenden Genehmigungsverfahren. Weil die gesetzliche Grundlage für die dauerhafte Sicherung der Genehmigung nach dem BImSchG als Teilnahmevoraussetzung an Ausschreibungen fehle, würden diese Verfahren aus strategischen Überlegungen sehr abwartend vorangebracht.
  • Eine immer größere Zahl von erteilten Genehmigungen werde anschließend beklagt. Dies blockiere die Teilnahme an Ausschreibungen und zwinge manche Projektierer ebenfalls nach Beilegung des Rechtsstreits zu Umgenehmigungen.
  • In vielen Bundesländern stocke die Ausweisung von Flächen. Damit sinke die Zahl von Projekten, für die Genehmigungsverfahren geführt werden und die nach Abschluss für die Teilnahme an Ausschreibungen bereit stehen.
„Es gibt ausreichend genehmigt Projekte. Allerdings sind aufgrund der Ergebnisse der Ausschreibungen 2017 viele Projektträger verunsichert, ob und wie sich in Ausschreibungen eine Projektfinanzierung erreichen lässt“, analysiert Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie.


BWE fordert: Koalitionsvertrag schnell umsetzen


Vor allem der Stillstand bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages sorge für eine weiter anhaltende Verunsicherung der Branche. Nach wie vor sei nicht gesetzlich geklärt, ob die Genehmigung nach dem BImSchG in künftigen Ausschreibungen Grundlage zur Teilnahmevoraussetzung wird. Unklar sei auch, welche Volumen in den kommenden Jahren ausgeschrieben werden, um die Ziele der Bundesregierung – 65 Prozent Erneuerbare bis 2030 – zu erreichen. Hier sei ein verlässlicher gesetzlichen Rahmen wichtig, um strategische Spekulationen am Markt zu verhindern und Ausschreibungsergebnisse zu stabilisieren. „Die Entwicklungen der Vergangenheit waren für die Windbranche ein massiver Stresstest, der bereits zu Beschäftigungsverlusten geführt hat. Dies gilt es künftig zu vermeiden. Statt die guten Ansätze des Koalitionsvertrages neu infrage zu stellen, müssen diese jetzt zügig umgesetzt werden“, forderte Albers.

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