Nach einer kontroversen Diskussion hat sich die CSU-Landtagsfraktion mehrheitlich dafür ausgesprochen, die 10-H-Regel für Windräder in Bayern etwas zu lockern. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Demnach soll statt der zehnfachen Höhe eines Windrades (10H, umgerechnet 2000 m) in bestimmten Gebieten künftig zwischen Windrädern und den Wohnhäusern ein Mindestabstand von nur noch 1000 Metern gelten. Diese Gebiete wären Staats- und Privatwälder, Truppenübungsplätze und vorbelastete Gebiete wie Autobahnen, mehrspurige Bundesstraßen oder Haupteisenbahnstrecken. Laut Söder seien bis zu 800 Windräder möglich, wobei er keinen Zeitraum nannte.
Kritik der Opposition
Die Staatsregierung habe sich "völlig verheddert in einem Konstrukt von Ausnahmen und Einschränkungen, das immer absurder wird und nicht mehr durchschaut werden kann", zitiert das Blatt Bernd Wust vom Landesverband Windenergie. „Das Herumdoktern an 10H geht weiter“, kritiserte auch der Grünen-Abgeordnete und Vizechef des Wirtschaftsausschusses im Landtag, Martin Stümpfig, die Pläne in dem Artikel. Grundlage für einen echten Ausbau der Windkraft sei aus Stümpfigs Sicht die verbindliche Ausweisung von 2 % der geeigneten Landesfläche für die Windkraft in den regionalen Planungsverbänden, wie das der Bund fordert.
Die umstrittene 10H-Regelung bremst die Windenergie in Bayern seit Jahren aus. Bayern hat trotz seiner Größe mit 1100 Windrädern nur 5 % des Anlagenbestands in Deutschland installiert. Mit 0,02 Windenergieanlagen pro km2 gehört der Freistaat (genau wie Baden-Württemberg) zu den Schlusslichtern der Flächenstaaten. Zum Vergleich: In Schleswig-Holstein sind es 0,19 Anlagen pro km2, in Niedersachsen und Brandenburg 0,13. Der Schnitt in Deutschland liegt bei 0,08 Anlagen/km2. Während in Niedersachsen und Brandenburg im Jahr 2021 über 100 Anlagen neu dazu gekommen sind, waren es lediglich acht in Bayern. Im ersten Quartal 2022 wurden deutschlandweit 100 neue Anlagen installiert, davon in Bayern kein einziges.
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Nach einer kontroversen Diskussion hat sich die CSU-Landtagsfraktion mehrheitlich dafür ausgesprochen, die 10-H-Regel für Windräder in Bayern etwas zu lockern. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Demnach soll statt der zehnfachen Höhe eines Windrades (10H, umgerechnet 2000 m) in bestimmten Gebieten künftig zwischen Windrädern und den Wohnhäusern ein Mindestabstand von nur noch 1000 Metern gelten. Diese Gebiete wären Staats- und Privatwälder, Truppenübungsplätze und vorbelastete Gebiete wie Autobahnen, mehrspurige Bundesstraßen oder Haupteisenbahnstrecken. Laut Söder seien bis zu 800 Windräder möglich, wobei er keinen Zeitraum nannte.
Kritik der Opposition
Die Staatsregierung habe sich "völlig verheddert in einem Konstrukt von Ausnahmen und Einschränkungen, das immer absurder wird und nicht mehr durchschaut werden kann", zitiert das Blatt Bernd Wust vom Landesverband Windenergie. „Das Herumdoktern an 10H geht weiter“, kritiserte auch der Grünen-Abgeordnete und Vizechef des Wirtschaftsausschusses im Landtag, Martin Stümpfig, die Pläne in dem Artikel. Grundlage für einen echten Ausbau der Windkraft sei aus Stümpfigs Sicht die verbindliche Ausweisung von 2 % der geeigneten Landesfläche für die Windkraft in den regionalen Planungsverbänden, wie das der Bund fordert.
Die umstrittene 10H-Regelung bremst die Windenergie in Bayern seit Jahren aus. Bayern hat trotz seiner Größe mit 1100 Windrädern nur 5 % des Anlagenbestands in Deutschland installiert. Mit 0,02 Windenergieanlagen pro km2 gehört der Freistaat (genau wie Baden-Württemberg) zu den Schlusslichtern der Flächenstaaten. Zum Vergleich: In Schleswig-Holstein sind es 0,19 Anlagen pro km2, in Niedersachsen und Brandenburg 0,13. Der Schnitt in Deutschland liegt bei 0,08 Anlagen/km2. Während in Niedersachsen und Brandenburg im Jahr 2021 über 100 Anlagen neu dazu gekommen sind, waren es lediglich acht in Bayern. Im ersten Quartal 2022 wurden deutschlandweit 100 neue Anlagen installiert, davon in Bayern kein einziges.