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Flugsicherung

Windenergie contra Luftverkehr

Vertreter der Windenergiebranche haben erneut die Deutsche Flugsicherung als Verhinderer von Windparks kritisiert. Die DFS verweist auf Sicherheitsinteressen im Luftverkehr.  

Lesezeit: 3 Minuten

Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) unterstützt nach eigenen Angaben den Ausbau der Windenergie, wo immer es möglich ist. Innerhalb der Anlagen­schutzbereiche werde keine Windenergieanlage generell abgelehnt, heißt es in einer Pressemitteilung. Damit reagiert die DFS auf Kritik der Windenergiebranche anlässlich des Krisentreffens der Windbrache Anfang September in Berlin. Auf dem Treffen hatten Vertreter der Bundes- und Landespolitik, Bürgerinitiativen sowie Vertreter der Windkraftindustrie die aktuellen Probleme und Herausforderungen beim stockenden Windkraft-Ausbau in Deutschland diskutiert. „Im Genehmigungsverfahren beurteilen unsere Spezialisten in einer Einzelfallbetrachtung, ob eine Baumaßnahme die Flugsicherheit beeinträchtigt und damit möglicherweise unzulässig ist. Ist dies der Fall, so geht für uns die Sicherheit im Luftraum vor“, stellt Prof. Klaus-Dieter Scheurle, Vorsitzender der Geschäftsführung der DFS, klar. Maßstab für diese Entscheidung sei der Einfluss der Windräder auf die Genauigkeit des abgestrahlten Signals der Navigationsanlage. Würden Signale durch die Windräder abgelenkt und verfälscht, so können diese ungenau werden und sind damit nicht mehr sicher nutzbar. Drehfunkfeuer sind als Navigationsanlagen von großer Bedeutung für die sichere Luftraumnutzung. Sie sind daher wichtig für die Sicherheit im Luftverkehr.

2100 Windräder in der Nähe von Drehfunk-Navigationsanlagen

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Nicht nachvollziehbar sei die Kritik der Windbranche, dass die Ablehnungspraxis der DFS zur generellen Verhinderung von Windenergieprojekten im 15-km-Umkreis von Drehfunk-Navigationsanlagen führe. Richtig sei: Mit dem Ausbau der Windenergie auf nunmehr knapp 30.000 Windenergieanlagen in Deutschland erhöhe sich auch zunehmend die Anzahl dieser Anlagen innerhalb der Schutzbereiche von Radar- und Navigationsanlagen. Insgesamt stünden aktuell rund 2100 Windenergieanlagen in Anlagenschutzbereichen von Drehfunkfeuern der DFS.

Auch wegen dieser Verdichtung müsse die Flugsicherung zusätzliche Windenergieanlagen innerhalb eines 15-km-Radius immer öfter ablehnen, wenn dies die vorgeschriebene Genauigkeit der Flugsicherungsanlagen gefährde. Zum Beispiel sei in der Region Hannover die Anzahl der Windkraftanlagen an vielen Standorten bereits so hoch, dass die zulässigen Grenzwerte erreicht sind. Allein im Schutzbereich des für den An- und Abflug auf den Flughafen Hannover genutzten Drehfunkfeuers „Sarstedt“ stünden mehr als 110 Windenergieanlagen. Zum Vergleich: Im gesamten Gebiet der Schweiz stehen lediglich circa 40 Windräder.

Keine veraltete Technologie

Haltlos sei ebenso der Vorwurf der Windenergiebranche, es handle sich bei den bodengestützten Navigationssystemen der DFS um eine veraltete Technologie. Obwohl bereits viele Flugzeuge satellitengestützt navigieren, werden die bodengestützten Navigationsanlagen weiterhin benötigt. Eine Verpflichtung für die Nutzung der Satellitennavigation gibt es nicht, teilt die DFS mit. Darüber hinaus muss die DFS auf unbestimmte Zeit bodengestützte Navigationsanlagen vorhalten, um ein Ersatzsystem für den Fall eines Ausfalls des Satellitensystems (GPS) sicherzustellen.

In den aktuellen Betriebshandbüchern von Verkehrsflugzeugen werden Drehfunkfeuer explizit als Bestandteil der Navigationsarchitektur aufgeführt. Sie sind wichtig, um die Genauigkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Kontinuität der Flugzeugposition zu ergänzen. Die erforderliche Genauigkeit für die Signale von Radar- und Navigationsanlagen sind ebenfalls in den Standards und Empfehlungen der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO festgelegt.

Flugaufkommen nimmt zu

Der Luftraum über Deutschland ist laut DFS zurzeit so voll wie nie. Für dieses Jahr werde mit einem Flugaufkommen von rund 3,5 Millionen Flügen ein neuer Rekord erwartet. „Zugeständnisse zu Lasten der Sicherheit kommen für uns nicht infrage. Wir haben einen gesetzlichen Auftrag, den Flugverkehr sicher durch den deutschen Luftraum zu führen. Dazu müssen Fluglotsen auf zuverlässige Radarinformationen zugreifen und Piloten bei der Navigation ihre vorgeschriebenen Flugpfade einhalten können“, fasst Prof. Scheurle die Situation zusammen.

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