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Windstrom

Windenergie: Historischer Tiefstand

Der Zubau im Jahr 2019 mit 325 Anlagen liegt auf dem niedrigsten Stand seit Einführung des EEG im Jahr 2000.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit 1.078 MW und 325 Anlagen hat der Bruttozubau von Windenergieanlagen an Land im Jahr 2019 den niedrigsten Stand seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 erreicht. Das hat die Deutsche WindGuard ermittelt. Der Ausbau lag damit deutlich unter der von Bundesverband WindEnergie (BWE) und VDMA Power Systems zur Jahresmitte 2019 geschätzten Prognose von 1.500 MW. Nach Schätzungen der Branche ist bei wachsender Bruttostromnachfrage ein Zubau von rund 5.000 MW pro Jahr erforderlich, um das 65 Prozent-Ziel bis 2030 zu erreichen.

BWE/VDMA: Abstandsregelung ist kontraproduktiv

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BWE und VDMA Power Systems fordern Bund und Länder auf, von der kontraproduktiven Abstandsregelung abzusehen. Stattdessen müssten die anderen 17 Punkte auf der Aufgabenliste des Bundeswirtschaftsministeriums zur Stärkung der Windenergie umgesetzt werden: „Sollte der Markt auf diesem Niveau stagnieren, drohen allein durch den Wegfall der Nachfrage aus Deutschland weitere 25 Prozent der Beschäftigten wegzubrechen. Eine Produktionsverlagerung in Exportmärkte ist dabei noch gar nicht berücksichtigt. Ohne Heimatmarkt kann Deutschland die Technologieführerschaft in der Windindustrie nicht aufrechterhalten“, erklärt Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems.

Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie, ergänzt: „Um die Ausschreibungsvolumina mit Projekten zu füllen sowie die Ausbau- und Klimaschutzziele zu erreichen, müssen die identifizierten und seit Langem bekannten Genehmigungshemmnisse schnellstmöglich beseitigt und mehr Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Hierfür braucht es noch im Frühjahr eine Übereinkunft zwischen Bund und Ländern. Neue Hürden wie pauschale Abstandsregeln würden die Lage verschärfen und zu einem Verlust von ca. 40 Prozent der potenziellen Windflächen in Deutschland führen.“

Neuregelung bei der Nachtkennzeichnung

Ein erster positiver Schritt ist die angekündigte Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV), mit der Lichtimmissionen vermieden werden sollen. Eine weitere wichtige Stellschraube sind UKW-Drehfunkfeuer, deren überzogene Prüfbereiche an internationale Standards angepasst werden müssen, um derzeit blockierte Flächen kurzfristig verfügbar zu machen.

Ende des Jahres 2020 werden rund vier Gigawatt (GW) derzeit installierte Windenergieleistung aus der EEG-Förderung fallen. „Auf den betroffenen Bestandsflächen sollte das Repowering unter erleichterten Bedingungen möglich sein, auch mit Blick auf diskutierte Abstandsregelungen. Bestandsanlagen stehen in der Regel an den kostengünstigsten und akzeptiertesten Standorten“, erläutert Hermann Albers.

Großer Genehmigungsstau

Für das Jahr 2020 erwarten die Verbände einen Zubau von 1.400 bis 1.800 MW. Eine Trendumkehr in diesem oder im nächsten Jahr gelingt jedoch nur, wenn die Bundesregierung die Genehmigungshemmnisse konsequent und schnell abbaut und neue Hindernisse vermeidet. „Die Nachfrage nach Windstrom wird auch getrieben durch den zusätzlichen Bedarf für Elektrifizierung und Sektorkopplung. Zudem verstärkt der Beschluss der Bundesregierung zum Ausstieg aus der Kohleverstromung die Notwendigkeit, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Um eine Erneuerbare-Energien-Stromlücke zu verhindern, muss die Bundesregierung die Verbrauchsannahmen für das Jahr 2030 nach oben korrigieren“, sagt Matthias Zelinger.

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