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Windenergie und Artenschutz: Neuer Beschluss der Umweltminister

Die Umweltminister der Länder haben sich auf ein einheitliches Vorgehen bei der Genehmigung von Windrädern geeignet. Das soll Vögel besser vor Kollisionen schützen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die jüngste Sonder-Umweltministerkonferenz vom 11. Dezember habe einen Durchbruch in dem sehr schwierigen Konfliktfeld der Anwendung des Artenschutzrechts bei der Zulassung von Windenergieanlagen gebracht: So kommentiert Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus die Einigung der Länder. Nach intensiver Vorarbeit seit der Frühjahrskonferenz hätten sich die Minister jetzt den bislang strittigen „Signifikanzrahmen“ einstimmig verabschiedet.

Bundeseinheitliche Vorgaben

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Für die Beurteilung der Frage, ob eine geplante Anlage mit dem naturschutzrechtlichen Vogelschutz im Einklang steht, gibt es damit in zentralen Punkten künftig bundes­einheitliche Maßstäbe.

Seit Jahren bremsen nach Ansicht des Bundesverbandes Windenergie (BWE) eine unsichere Rechtslage und eine fehlende Standardisierung bei Artenschutz-Regelungen den Ausbau der Windkraft erheblich aus. Der bundesweite Flickenteppich an Vorgaben verunsichere Behörden, Vorhabenträger und Gerichte und führe zu einem insgesamt schleppenden Ausbau.

Neue Bewertung des Tötungsrisikos

Die Umweltministerkonferenz wollte hier Abhilfe schaffen mit dem sogenannten „Standardisierten Bewertungsrahmen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brutvogelarten an Windenergieanlagen (WEA) – Signifikanzrahmen“. Gemeint ist eine Vollzugshilfe, die den Genehmigungsbehörden bundesweit eine Hilfestellung zur Beantwortung der Frage geben soll, ab wann das Tötungsrisiko von Brutvogelarten durch den Bau einer Windenergieanlage an Land signifikant erhöht ist und die Anlage nur unter Auflagen oder ausnahmsweise genehmigt werden darf. Die Vollzugshilfe enthält eine Liste tötungsgefährdeter Brutvogelarten mit besonderer Planungsrelevanz.

Die Umweltminister richten außerdem eine Lenkungsgruppe ein, in der noch offene Fragen, wie beispielsweise die Verbesserung der Rahmenbedingungen für das sogenannte Repowering von Windenergieanlagen, geklärt werden. Die Naturschutz- und Windenergieverbände werden dabei einbezogen.

„Mit dem heutigen Beschluss einigen sich die Länder erstmals auf eine gemeinsame Liste von Arten, die sie in Genehmigungsverfahren betrachten und damit gleichzeitig den Belangen des Artenschutzes Rechnung tragen. Das führt zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit, sodass wir den Windenergieausbau beschleunigen können“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken aus Rheinland-Pfalz.

Branche sieht noch keinen Durchbruch

Aus Sicht der Energieverbände BDEW, BEE, bne, BWE, VDMA und VKU stellt das Papier zwar noch keinen praxistauglichen Prüfrahmen dar und leistet keinen nennenswerten Beitrag dazu, die entscheidenden Hindernisse aus dem Weg zu räumen.

Begrüßenswert sei aber, dass das Papier zumindest eine Öffnungsklausel für die von den Energieverbänden geforderten Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen enthält und dass sich die Länder verpflichten, nur restriktiv Gebrauch von der Abweichungsmöglichkeit bei der Liste der kollisionsgefährdeter Brutvogelarten machen. Trotzdem fehlten nach wie vor die dringend notwendigen, bundesweit einheitlichen Regelungen, die sich an der vorhandenen Rechtsprechung sowie festgelegten, wissenschaftlichen Kriterien orientieren.

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