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Windenergie-Zubau bricht stark ein

Ein Brutto-Zubau der Windenergie an Land von 2.402 Megawatt (MW) bzw. 743 Anlagen im Gesamtjahr 2018 liegt unter den ohnehin niedrigen Erwartungen. Auch die Perspektive für die Jahre 2019 - 2020 bleibt für den Bundesverband Windenergie schwach.

Lesezeit: 4 Minuten

Mit lediglich 2.402 Megawatt (MW) bzw. 743 neuen Anlagen fällt der Neubau von Windenergieanlagen in Deutschland im Jahr 2018 noch hinter das Niveau von 2013 zurück. Das zeigen die aktuellen Zahlen der Deutschen WindGuard.

Der Zubau entspricht einem Rückgang von 55 Prozent im Vergleich zum Gesamtjahr 2017. Er liegt damit deutlich unter der von Bundesverband WindEnergie (BWE) undVDMA Power Systems zur Jahresmitte 2018 geschätzten Zahl von 3.300 MW.

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Wichtige Aussagen aus dem aktuellen Report:

  • 2018 wurden 205 Anlagen mit 249 MW Leistung stillgelegt.
  • Mit 206 Anlagen (718 MW) war Niedersachsen wieder Zubaumeister, rund ein Drittel der neuen Anlagen wurden hier installiert.
  • An zweiter Stelle lag Nordrhein-Westfalen (106 Anlagen, 331 MW), gefolgt von Brandenburg (91/289 MW) und Hessen (70/220 MW). Mit Rheinland-Pfalz lag ebenfalls ein südliches Land auf Platz 6 (66/203 MW).
  • Baden-Württemberg ist auf Platz 9 abgesagt, Bayern sogar auf Platz 13: Hier wurden nur 8 neue Windräder errichtet.

„Heute ist es wichtiger denn je, schnell den Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zum 2030-Ziel zu definieren und die Pfade anzupassen. Das Stop-and-Go muss beendet werden“, kommentiert Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems, die Zahlen. Wegen der erreichten Kostensenkungen und des angekündigten Ausstiegs aus der Kohleverstromung wäre eigentlich ein ein höherer Ausbau der erneuerbaren Energien logisch. „Stattdessen ergibt sich ein massiver Rückgang für die Jahre 2018 und 2019. Hierdurch wird die führende Position der deutschen Windindustrie im internationalen Wettbewerb gefährdet, und die Branche wird vor erhebliche Herausforderungen gestellt“, kritisiert Zellinger.

Ursache für den dramatischen Einbruch

Grund für den geringen Zubau ist der hohe Anteil der Zuschläge für Projekte ohne Genehmigung, die die Ausschreibungen in 2017 dominiert haben und bislang nicht realisiert wurden. Darüber hinaus konnten über 900 MW-Übergangsanlagen nicht fristgerecht ans Netz gehen. Dafür gibt es drei wesentliche Ursachen:

  • Eine erteilte Genehmigung schafft inzwischen keine Rechtssicherheit mehr, weil fast jede Genehmigung beklagt wird. Diese Verfahren nehmen immer mehr Zeit in Anspruch und verzögern damit die Umsetzung.
  • Es gab Projekte, die unter dem Eindruck der stark degressiven EEG-Vergütung in eine Umgenehmigung gegangen sind, um sich für eine Beteiligung an Ausschreibungen vorzubereiten.
  • Darüber hinaus haben sich Projektträger erst nach dem Stichtag 28.02.2017 entschieden, nach dem Auslaufen der Übergangsfrist am 31.12.2018 doch an Ausschreibungen teilzunehmen.

Regional holpriger Zubau

Besonders wenige Genehmigungen gab es in Bayern, Sachsen-Anhalt, dem Saarland und Schleswig-Holstein. „Um den steigenden Bedarf der modernen Energiewirtschaft zu erfüllen, müssen alle Bundesländer am Zubau teilnehmen“, machte Wolfram Axthelm, Geschäftsführer Bundesverband WindEnergie, deutlich. Damit ausreichend Wettbewerb sichergestellt wird, müsse der Genehmigungsstau in den Ländern abgebaut werden.

Für das Jahr 2019 erwarten die Verbände nur einen Zubau von knapp 2.000 MW. Die im Energiesammelgesetz festgelegten Sonderausschreibungen seien enorm wichtig und würden zwar Zuversicht auf eine Erholung ab 2021 geben. Im internationalen Vergleich verliere der deutsche Markt jedoch an Dynamik und Bedeutung. Das Erreichen des 65 Prozent-Ziels bis 2030 sei eine große Chance und erfordert einen klaren politischen Willen und Rahmen.

Was die Branche jetzt fordert

Hierfür sollten die Genehmigungsverfahren erleichtert und beschleunigt werden. Dadurch erhalten mehr Projekte eine Genehmigung, um sowohl den stabilen Zubau als auch den Wettbewerb zu sichern.

Die Akzeptanz-Arbeitsgruppe der Koalition sollte eng mit den Bundesländern zusammenarbeiten und auf die Arbeit der „Plattform Genehmigungssituation“ der Fachagentur Wind an Land aufbauen. Nicht aus dem Auge verlieren darf die Politik die richtige Entscheidung zur bundeseinheitlichen Regelung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung. Damit das Blinken wirklich bald auf ein Minimum reduziert wird, sind die rechtlichen Voraussetzungen zügig zu klären. „Hier steht die Bundesregierung in der Verantwortung. Die Industrie ist ihrerseits bereit, an der Umgestaltung der Energiesysteme mitzuwirken und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu verbessern,“ machte Wolfram Axthelm deutlich.

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