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Windenergieanlagen leiser als Umgebungslärm

Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt in einem neuen Bericht bei Windenergieanlagen tagsüber eine Höchstgrenze von 45 dB(A). Diese Werte unterschreiten Anlagen in Deutschland zum Teil deutlich.

Lesezeit: 2 Minuten

„Lärm von Windenergieanlagen kann krank machen“, titelte die Frankfurter Allgemeine am 10.10.2018 sehr plakativ. Das Blatt bezieht sich auf den aktuellen Bericht „Leitlinien für Umgebungslärm“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die WHO formuliert darin Empfehlungen hinsichtlich der Schallemissionen verschiedener Alltagssituationen – unter anderem auch für die Windenergie. Danach sollten Schallemissionen aus Windenergieanlagen in der unmittelbaren Nähe von allgemeinen Wohngebieten unter Tag einen Wert von 45 dB(A) nicht überschreiten, um negativen gesundheitlichen Auswirkungen vorzubeugen. Für den Betrieb von Windparks bei Nacht erteilt die WHO keine explizite Empfehlung.


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BWE: Werte werden heute schon unterschritten


Für Deutschland gibt der Bundesverband Windenergie (BWE) aber Entwarnung: In Teilen gehen die aktuellen Richtlinien der TA Lärm deutlich über die Empfehlungen der WHO hinaus. So bestehen klare Richtwerte für Schallemissionen aus Windenergieanlagen bei Nacht, die in allgemeinen Wohngebieten bei 40 dB(A) liegen. „Der Schutz von Anwohnern ist also bereits heute gelebte Praxis“, kommentiert BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm.


Die strengen Vorgaben aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind für Windenergieanlagen genauso wie für andere Gewerbeanlagen in der TA Lärm spezifiziert. Sie sind laut BWE essentielle Grundlage für die Erteilung von Genehmigungen. Die von der WHO ausgesprochenen Empfehlungen betreffen zudem nicht etwa die Windenergie allein: Die Publikation beschreibt die Lärmquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftfahrt, Windenergie und Freizeitlärm und gibt jeweils spezifische Empfehlungen. Dabei wird unterschieden, welche Maßnahmen dringend empfohlen werden („strong recommendation“) und welche fakultativ sind („conditional recommendation“).


Während die Empfehlung in den Bereichen Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftfahrt und Freizeitlärm als dringend kategorisiert sind, stellt die WHO deutlich klar, dass die Empfehlungen zur Windenergie nur einen fakultativen Charakter haben. Von den im Bericht untersuchten Lärmquellen ist die Windenergie damit der schwächste Lärmemittent.


WHO: Daten- und Forschungslage zu Windenergieanlagen reicht nicht aus


Zur Erklärung dieser Einordnung schreibt die WHO, dass die vorhandene Daten- und Forschungslage zu Windenergieanlagen nicht ausreicht, um fundierte Aussagen zu treffen. Aufgrund der resultierenden geringen Prognosesicherheit räumt die WHO ferner ein, dass die Empfehlungen zu Windenergieanlagen in gewissen Situationen nicht anwendbar sind. Damit schwächt die WHO ihre eigenen Aussagen bereits im Vorwort des veröffentlichten Berichts ab. „Windenergieanlagen aus dem Zusammenhang der WHO-Studie herauszureißen und in den alleinigen Fokus zu stellen, ist nicht zulässig“ sagt Axthelm.



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