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Windkraftausbau

Windenergieerlass: Wichtiger Schub für die Windenergie in Niedersachsen

Mit einem neuen Erlass will Niedersachsen ab 2030 2,1 % der Flächen für die Windenergie zur Verfügung stellen. Die Branche fordert jetzt eine Änderung der Landesraumordnung.

Lesezeit: 4 Minuten

Mit einem neuen Windenergieerlass, den das Kabinett am Dienstag zur Kenntnis genommen hat, will Niedersachsen den Windenergieausbau in wieder in Schwung bringen und ein deutliches Signal für die Energiewende setzen.

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Mit dem neuen Erlass sollen allen an der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen beteiligten beziehungsweise davon betroffenen Akteursgruppen Instrumente, Hilfestellungen und Ziele an die Hand gegeben werden, um

  • ab 2030 2,1 % der Fläche für Windenergieleistung zur Verfügung zu stellen,
  • Planungssicherheit zu erreichen,
  • mehr Repowering zu ermöglichen,
  • die behutsame Öffnung des Waldes für Windenergie zu begleiten,
  • Nutzungs- und Schutzinteressen klarzustellen und
  • Rechtssicherheit für Windenergievorhaben zu verbessern.

„Wer es ernst meint mit dem Klimaschutz, braucht die Windenergie. Spätestens bis 2040 will Niedersachsen den Energiebedarf komplett aus erneuerbaren Energien erzeugen, das haben wir in der Landesverfassung festgelegt", sagte Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Olaf Lies. „Dafür brauchen wir rechnerisch 30 Gigawatt installierte Windenergie an Land - und deshalb jetzt einen deutlich schnelleren Zubau. Wir müssen endlich wieder an die Ausbauzahlen bis 2018 anknüpfen und noch darüber hinaus gehen."

Für mehr Rechts- und Planungssicherheit

Der bisherige Windenergieerlass von 2016 ist in einem umfangreichen Dialog- und Beteiligungsprozess überarbeitet und dabei auch an die Landesziele nach Niedersächsischem Klimagesetz angepasst worden. Mit dem aktualisierten Windenergieerlass sollen die Genehmigungsbehörden und Investoren die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit erhalten, um den Ausbau voranzutreiben.

Bei den komplexen Planungen zur Umsetzung der Flächenziele unterstützt der Windenergieerlass die kommunalen Planungsträger. Ferner wird das Repowering von bereits bestehenden und akzeptierten Standorten durch den Windenergieerlass besonders gewürdigt.

Die Landesregierung setzt beim Ausbau nicht nur auf den Windenergieerlass allein, sondern auch auf den Anfang Dezember 2020 vorgelegten Entwurf des Landesraumordnungsprogramms (LROP). Darin sollen künftig die neuen Ausbauziele des Windenergieerlasses als Grundsätze festgeschrieben und Windenergie in bestimmten Waldgebieten ermöglicht werden.

„Wir erhöhen die Ausbauziele, ziehen sie zeitlich vor und vergrößern die Flächenkulisse, auf der Windkraft möglich wird. Mit dem Erlass soll in Niedersachsen bis 2030 eine Windkraftleistung von 20 GW installiert sein. Hierfür brauchen wir 1,4 % der Landesfläche. Insgesamt schaffen wir die Voraussetzungen, dass ab dem Jahr 2030 Landesflächen in der Größenordnung von 2,1 % für Windenergie bereitgestellt werden, was Planungen jetzt schon vorausschauend berücksichtigen müssen", erklärt Lies. Das reiche rechnerisch, um dann eine Leistung von rund 30 GW zu installieren.

LEE: Jetzt sind Kommunen gefordert

Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE Niedersachsen/Bremen) sieht mit dem Erlass eine zentrale Forderung erfüllt: die Ausweisung eines Flächenziels für den Zubau von Windkraftanlagen, 2,1 % ab 2030. Der 2016 beschlossene Windenergieerlass sah lediglich ein Flächenziel von 1,4 % der Landesfläche bis 2050 als Ausbauziel vor. Der LEE hatte die Novellierung des Windenergieerlasses verbandsseitig begleitet, um mehr Rechtssicherheit für Windkraftprojektierer zu schaffen.



LEE-Vorsitzende Bärbel Heidebroek erklärt dazu: „Wir erkennen an, dass sich die niedersächsische Landesregierung unter Federführung des Umweltministeriums integrativ um Lösungen bemüht hat. Es muss nun allen Akteuren bewusst werden, dass das avisierte Landesflächenziel von 2,1 % ab 2030 schon jetzt wirksam wird. Das Land beschreibt im Erlass die Ausbauverantwortung der Kommunen, in deren Hand die Kommunalplanung liegt.“ Der Erlass sei gerade vor dem Hintergrund der langen Laufzeit der Raumordnungsprogramme eine deutliche Aufforderung an die Kommunen, schon jetzt in den laufenden Regionalen Raumordnungsverfahren so viel Landkreisflächen wie möglich auszuweisen, um gemeinsam das Gesamtflächenziel von 2,1 % zu erreichen und die Energiewende zu gestalten. „Bezüglich der neuen Regelung zum Windkraftausbau im Forst hätten wir uns noch größeren Mut und verbindlichere Vorgaben gewünscht. Die grundsätzliche Bereitschaft das Thema in den Blick zu nehmen, erkennen wir aber positiv an“, sagt Heidebroek.

Landkreise haben noch Potenzial

Marie Kollenrott, stellvertretende LEE-Geschäftsführerin, ergänzt: „Der Erlass ist ein Puzzlestück hin zu mehr Klimaschutz durch die Energiewende in Niedersachsen. Wir erwarten nun, dass die Landesregierung über die Neuordnung der Landesraumordnung Vorgaben für zu erreichende Flächenziele vor Ort macht.“

Selbst der Bundeswirtschaftsminister habe nun erkannt, dass erheblich mehr Fläche für den Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere für Wind- und Solarenergie, bereitgestellt werden müssten und wolle verbindliche Ziele für die Länder definieren. Flächenziele für Länder seien jedoch gleichbedeutend mit einem zügigen Ausbau in den Kommunen. „Wir konnten im Rahmen einer Studie nachweisen, dass zahlreiche Landkreise ein erhebliches Potenzial aufweisen, das genehmigungsrechtlich gehoben werden muss. Ausweichmanöver und Verweigerungshaltung einzelner Kommunen sind angesichts des dramatisch voranschreitenden Klimawandels mit all seinen Folgen nicht mehr akzeptabel und unverantwortlich“, bringt sie auf den Punkt. Der Erlass habe durch deutliche Formulierungen an Klarheit in der Aufgabenbeschreibung für die Kommunen gewonnen.



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