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Windkraft-Zubau in Bayern am Boden

In Bayern werden zurzeit nur noch Windenergieanlagen errichtet, die schon seit dem Jahr 2014 eine Genehmigung haben. Die 10 H-Regelung verhindert neue Projekte. Allerdings gibt es erste Erfolge bei der Klage gegen die Mindestabstände.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Öko-Energieversorger Naturstrom AG hat kürzlich die erste Windenergieanlage mit 2,3 Megawatt (MW) Leistung in der Gemeinde Berg im bayerischen Landkreis Hof in Betrieb genommen. Die prognostizierte Jahreserzeugung liegt bei rund 4,6 Mio. Kilowattstunden.

Vier weitere Windprojekte mit 16 Einzelanlagen hat die Naturstrom AG derzeit in Nordbayern im Bau und will sie noch in diesem Jahr in Betrieb nehmen.


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10 H-Regelung verhindert weiteren Zubau


Doch diese Zahlen sind keines Falls die Regel. Nach Auswertung des  Bundesverbandes Windenergie (BWE) und des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) ist der Zubau von Windkraftanlagen im Freistaat im ersten Halbjahr 2015 um ein Viertel gegenüber dem Vorjahr gesunken. Im ersten Halbjahr 2014 wurden noch 51 neue Windräder aufgestellt, im ersten Halbjahr 2015 dagegen nur noch 37. Das Land werde die wichtigen Ziele Atomausstieg, Klimaschutz und eigene preiswerte Stromversorgung nicht erreichen, warnt der bayerische Landesverband des BWE.  

Die allein im Freistaat gültige 10H-Regelschreibt vor, dass neue Windräder in der Regel 2000 Meter Abstand zu Wohnhäusern einhalten. Gerade in Bayern mit seinen verstreuten Weilern und Häusern seien daher kaum noch neue Genehmigungen zu erwarten. Alle im Jahr 2015 noch errichteten Anlagen beruhten auf Altgenehmigungen, die vor Einführung der 10H-Regel im November 2014 erteilt worden seien, so der BWE-Landesverband.


Klage gegen 10 H-Regelung zeigt erste Erfolge


Der BWE beteiligt sich daher auch an den Klagen gegen die aus seiner Sicht „schikanöse 10H-Regel“.

Die Popularklage der Kläger Hans-Josef Fell und Patrick Friedl zeigt indessen erste Erfolge. Denn der Bayerische Landesgesetzgeber hat selbst den ersten Paragraphen aus dem beklagten 10 H-Gesetz wieder gestrichen. Dieser Paragraph hätte laufende Projekte bedroht. Denn er sah vor, dass Projekte, die bereits vor dem 4. Februar 2014 einen vollständigen Genehmigungsantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht hatten und deshalb nicht unter die 10-H-Regelung gefallen wären, Ende 2015 außer Kraft treten sollten. „Jeder, der aktuell seine Genehmigung vor Gericht einklagt, hätte damit zum Jahreswechsel sämtliche Genehmigungsansprüche verloren“, erklärt der Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl.


Die beklagte Übergangsregelung hätte alleine schon viele beantragte Windkraftprojekte zu Fall gebracht. Nach der Streichung haben nun zumindest die Anlagen, die vor dem 4. Februar 2014 einen vollständigen Antrag eingereicht haben, Rechtssicherheit bekommen und können noch ohne 10-H genehmigt werden.

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