Weitgehend unbeachtet von Bevölkerung und Politik fristet die Kleinwasserkraft in Deutschland ein kümmerliches Dasein. Überzogene Naturschutzauflagen wie Fischtreppen, lange Genehmigungsverfahren und eine unattraktive Stromvergütung haben diese Technologie fast bedeutungslos werden lassen. Dabei gibt es noch viel Potenzial: Die Vereinigung Eurosolar beispielsweise schätzt, dass eine Verdopplung der Anlagenzahl von derzeit 7500 auf 15.000 problemlos möglich, eine Verzehnfachung sogar geboten sei. An vielen kleineren Flüssen und Bächen könnten diese Kleinkraftwerke entstehen, da bislang nur die wirtschaftlichsten Standorte an den größeren Flüssen ausgebaut sind. Bis 2030 könnten damit Wasserräder mit rund 10.000 MW in Deutschland installiert sein.
Doch hierfür muss sich die Bundesregierung zu dieser Technologie bekennen. Hierzu brauchen wir neue technische Vorgaben, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. Auch muss beim Thema Fischschutz wieder mehr naturschutzfachliches Fachwissen anstatt Emotionen vorherrschen. So ist umstritten, ob in Flüssen natürlich vorkommende Fischarten überhaupt entgegen der Fließrichtung aufsteigen. Fischtreppen gelten daher als teures, aber wenig wirksames Instrument für den Naturschutz, das vor allem den nicht angepassten Besatzfischen dient. Was dagegen in Naturschutzkreisen kaum diskutiert wird: Bei geschickter Planung können die Kleinwasserkraftanlagen Laichplätze bieten und damit sogar für eine steigende Fischpopulation sorgen. Das Bild der „fischhäckselnden Turbine“ gehört damit in die gleiche Kategorie wie Windräder als „Vogelschredder“. Da Strom künftig für die Energieversorgung immer wichtiger wird (auch im Wärme- und Verkehrssektor), dürfen wir auf diese regelbare und kostengünstige Energiequelle nicht verzichten!