Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Erster Schnitt 2024 Rapspreis

Interview

„Wir wollen Anlagenbetreiber beim Redispatch 2.0 unterstützen“

Auf Betreiber von Stromerzeugungsanlagen über 100 kW kommen eine ganze Reihe neuer zusätzlicher Pflichten zu. Jeder sollte zeitnah tätig werden und einen Vermarkter oder Dienstleister wählen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das „Netzausbau­beschleunigungsgesetz“ (NABEG) aus dem Jahr 2019 legt fest, dass die vier Übertragungsnetzbetreiber und 875 Verteilnetzbetreiber in Deutschland bis zum 1. Oktober ein neues Netzengpassmanagement einführen sollen. Ziel ist es, mit dem „Redis-patch 2.0“ die Zahl der Abschaltungen zu reduzieren und die Kosten dafür insgesamt zu senken.

Das Redispatch 2.0 hat auch große Auswirkungen auf landwirtschaftliche Biogasanlagen, Solaranlagen, Windräder, Speicher oder Erdgas-BHKW. Denn alle bestehenden und neuen Anlagen ab 100 kW Leistung werden dabei einbezogen. Wir sprachen darüber mit Florian Weh, Geschäftsführer beim renergie e.V. aus Kempten.

Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Sie bieten eine neue Dienstleistung zum Thema Redispatch an. Warum ist das nötig?

Weh: Die neue Kraftwerkseinsatzplanung „Redispatch 2.0“ stellt ab 1. Oktober nicht nur Verteilnetzbetreiber vor große Herausforderungen. Auch auf Betreiber von Anlagen über 100 kW kommen eine ganze Reihe neuer zusätzlicher Pflichten zu.

Welche sind das?

Weh: Anlagenbetreiber müssen ihren Netzbetreiber künftig jederzeit über Stammdatenänderungen und Nichtverfügbarkeiten ihrer Anlage informieren. Dafür sind zwei Verantwortliche zu benennen: Ein Einsatzverantwortlicher (EIV), der Prognosen über die geplante Einspeisung an den Netzverteiler meldet, und ein Betreiber einer technischen Ressource (BTR), der die Abrechnungsdaten für die Ausfälle übermittelt.

Wie sieht Ihre Dienstleistung aus?

Weh: Wir empfehlen den Anlagenbetreibern, die neuen Verantwortungsbereiche durch den Redispatch 2.0 nicht selbst zu übernehmen, sondern diese Rollen auf einen Dritten zu übertragen. Idealerweise auf den Direktvermarkter, der dafür in den meisten Fällen auch kostengünstig zur Verfügung steht und diese Marktrollen übernimmt.

Sollten Anlagenbetreiber noch nicht in der Direktvermarktung sein, so helfen unsere Fachberater bei der Wahl und Vermittlung eines passenden Vermarkters. Unter unseren Kooperationspartnern finden sich Energiedienstleister wie BayWa r. e., Alpiq, EnBW, Stadtwerke Würzburg, WEMAG, Next Kraftwerke, Energieservice Westfalen Weser oder die Iterra GmbH.

Für wen bieten Sie das an?

Weh: Prinzipiell kann deutschlandweit jeder Betreiber unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen. Für die Direktvermarktungsvermittlung ist eine Mitgliedschaft erforderlich, für die reine Redispatch 2.0-Dienstleistung nicht.

Ab wann sollten Betreiber tätig werden bzw. wann welche Verträge abschließen?

Weh: Jeder Betreiber sollte zeitnah tätig werden, aber in Ruhe eine Entscheidung für einen Vermarkter oder Dienstleister treffen. Anschließend sollte er den Vertrag mit diesem abschließen. Dann kann der Vermarkter auch schon die jeweilige Nummer für EIV und BTR an den Netzbetreiber weitergeben. Dies sollte möglichst vor Oktober geschehen.

Mehr zu dem Thema

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.