Flexible Biogasanlagen

Wirtschaftsausschuss beschließt höheren Flexzuschlag

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat die Streichung des Flexzuschlags für Biogasanlagen im EEG 2021 wieder zurückgenommen.

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Erleichterung für Biogaserzeuger: Der Flexzuschlag für Biogasanlagen im EEG, die schon einmal die Flexprämie in Anspruch genommen haben, wird nicht – wie im EEG 2021 beschlossen – gestrichen. Das hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestages heute beschlossen.

Wie der Fachverband Biogas mitteilt, sollen Anlagenbetreiber, die im ersten Vergütungszeitraum schon die Flexprämie erhalten haben, für diese Leistung im zweiten Vergütungszeitraum 50 Euro je kW Flexzuschlag geltend machen können. Für zusätzlich installierte Leistung erhalten sie sogar 65 €/kW an Flexzuschlag.

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Schon am morgigen Donnerstag soll die Änderung vom Bundestag beschlossen werden. Allerdings muss die EU-Kommission diese Regelung noch bestätigen und kann diese im Zweifel sogar wieder streichen. Daher wird die neue Regelung zwar schon ab der nächsten EEG-Ausschreibung am 1. September angewendet, steht aber noch unter Vorbehalt.

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