News

Wirtschaftsministerium fördert Wärmenetze neu

Im Juli 2017 soll ein neues Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums für Wärmenetze starten.

von Hinrich Neumann Hinrich Neumann
Schreiben Sie Hinrich Neumann eine Nachricht

Mit einem neuen Förderprogramm will das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi)  ab 1. Juli 2017 Wärmenetze fördern. „Mit dem Förderprogramm bietet das Ministerium eine sinnvolle Unterstützung für eine saubere Nah- und Fernwärmeversorgung an“, sagt Harald Uphoff, kommissarischer Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE). Damit könnte der Anteil erneuerbarer Energien in der Nah- und Fernwärme erhöht werden. Es soll in Ergänzung zum bestehenden Marktanreizprogramm (MAP) vor allem hoch innovative Wärmelösungen mit einem Mindestanteil erneuerbarer Energieträger von 50 Prozent ermöglichen. Zudem fördert das Programm Machbarkeitsstudien.


Darüber hinaus hält der BEE eine verbindliche kommunale Wärmeplanung für dringend notwendig. Zudem bedürfe es weiterer verbindlicher Maßnahmen, um den Ausbau Erneuerbarer Energien im Bereich Wärme und Kälte voranzubringen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigten, dass für einen erkennbaren Aufschwung eine Förderung allein nicht ausreiche, sondern grundlegende Strukturen geändert werden müssen, so Uphoff weiter.


Noch immer werde Heizen und Kühlen zu etwa 90 Prozent von fossilen Brennstoffen dominiert. In Zeiten der Erderwärmung dürften fossil befeuerte Heizungen nicht mehr staatlich gefördert und fossil betriebene Wärmenetze bevorzugt werden. Der BEE appelliert deshalb an die Politik, den angekündigten Förderstopp für fossile Heizungen zügig umzusetzen und erneuerbare Wärmelösungen zu stärken. Dazu sei es eine der dringendsten Aufgaben der nächsten Bundesregierung, das Gebäudeenergiegesetz nach dem Scheitern in diesem Frühsommer zügig neu auszurichten.



Die Redaktion empfiehlt

Newsletter bestellen

Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.