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Heizen mit erneuerbaren Energien

Wo Ölheizungen noch erlaubt sind

Auch nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz sind unter Umständen noch neue Ölheizungen zulässig. Das Institut für Wärme und Öltechnik (IWO) erklärt, wo.

Lesezeit: 2 Minuten

„Das Gebäudeenergiegesetz sieht ein Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 vor und bestimmt, dass Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nur 30 Jahre lang betrieben werden dürfen.“ Das verkündete der Bundesrat Anfang Juli nach Billigung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). „Das ist eine verkürzte Darstellung, die so nicht richtig ist“, kritisiert das Institut für Wärme und Öltechnik (IWO) aus Hamburg, eine Einrichtung der Mineralölwirtschaft.

Kombination mit erneuerbaren Energien

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Ab 2026 dürfen Ölheizungen laut IWO weiterhin eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das könnten zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung allein ist auch erlaubt, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so kann er jederzeit einen Kesseltausch durchführen, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird.

Auch neue Heizungen möglich

Bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik könnten ebenfalls weiter betrieben werden - auch über das Jahr 2025 hinaus, teilt das IWO mit. Zudem gibt es bezüglich des Betriebs älterer Öl- und Gasheizungsanlagen weiterhin eine Ausnahmeregelung für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Dies entspricht der bereits heute gültigen Regelung durch die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Weitere Informationen zu der Kombination von Ölheizungen und erneuerbaren Energien finden Sie unter zukunftsheizen.de

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