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topplus Energetische Sanierung

Zwei neue Studien: In der Gebäudesanierung steckt noch viel Potenzial

Das IFEU schlägt Maßnahmen vor, wie das Gebäudeenergiegesetz weiterentwickelt werden müsste. Eine weitere Studie zeigt, welchen Effekt die Sanierung der ältesten Gebäude hat.

Lesezeit: 4 Minuten

Das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz führt die Vorgaben verschiedener bis dahin geltender Gesetze zusammen. Die bisherigen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz bleiben praktisch unverändert bestehen, sowohl bei bestehenden Gebäuden als auch bei Neubauten. Es gibt nur wenige Änderungen, unter anderem ein Verbot für den Einbau von reinen Ölheizungen in bestehenden Gebäuden ab 2026, das allerdings durch sehr weitreichende Ausnahmen ausgehöhlt wird. Zudem werden Sanierungen auf Quartiersebene erleichtert.

Klimaneutralität wird verfehlt

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Problematisch ist: Wenn sich Sanierungswillige an den GEG-Vorgaben orientieren, wird die von der Bundesregierung angestrebte Klimaneutralität für den Gebäudesektor mit Sicherheit verfehlt. Daher sei eine baldige Überarbeitung des erst sechs Monate alten Gesetzes nötig, deutlich vor der regulären Überprüfung 2023. Länger damit zu warten, empfiehlt sich nicht, denn Häuser, die jetzt gebaut oder saniert werden, sollte man beim Wärmeschutz aus wirtschaftlichen Gründen die nächsten 30 Jahre nicht mehr anfassen müssen. Wie ein GEG 2.0 aussehen könnte, das zu einem klimaneutralen Gebäudebestand führt, haben nun hochrangige Forschende und Fachleute in einer Studie dargelegt. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

Eckpunkte für wichtige Änderungen

Das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu), das Energie Effizienz Institut (EEI) und das Architekturbüro Schulze Darup haben die Untersuchung auf Initiative und im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg erarbeitet. Die Empfehlungen sollen das Gesetz auf die richtige Spur bringen. Die wichtigsten Forderungen:

  • Das GEG muss zuerst das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands gesetzlich verankern. Um diesem Ziel optimal entsprechen zu können, ist eine grundlegende Überarbeitung der Gesetzessystematik erforderlich.
  • Treibhausgasemissionen und Heizwärmebedarf sollten künftig die zentralen Anforderungsgrößen sein, anstatt Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust.
  • Anstelle der Effizienzklassen A bis H kämen dann die Klimaklassen A+++ bis H. Mit ihnen ist der Treibhausgasausstoß von Gebäuden direkt ablesbar.
  • Um die Emissionen auf das notwendige Maß zu senken, sind anspruchsvollere, aber erreichbare energetische Standards für den Neubau erforderlich, die deutlich über das aktuelle Niveau hinausgehen.
  • Hinzu kommen adäquate Standards für Bestandsgebäude mit vorgegebenen Klimaklassen, die stufenweise verpflichtend erreicht werden müssen. Ab 2025 müsse im gesamten Gebäudebestand mindestens die Klimaklasse F und damit ein Wert von unter 50 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter und Jahr erreicht werden.
  • Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern sind das 5 t CO2. Alternativ können zwei Erfüllungsmaßnahmen, wie beispielsweise Dachdämmung, Fenstertausch oder Umstellung auf eine erneuerbare Heizungsanlage durchgeführt werden.
  • Ab 2032 sind die Klimaklasse D oder vier Erfüllungsmaßnahmen Pflicht, 2039 dann mindestens die Klimaklasse B oder sechs Erfüllungsmaßnahmen. Solche Gebäude stoßen nur noch rund 10 kg CO2 pro Quadratmeter und Jahr aus. Heute sind es oft 65 kg und mehr. Einige Jahre später lautet das Ziel dann A+ und null CO2-Emissionen im Durchschnitt für den gesamten Gebäudebestand. Dafür ist, neben den Verbesserungen an der Gebäudehülle, die Umstellung auf eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien nötig.

Einsatz von erneuerbaren Energien

Ein Schlüsselbegriff auf dem Weg dahin ist „EE fit“. Damit werden Maßnahmen am und im Gebäude bezeichnet, die die Häuser gezielt auf die Nutzung erneuerbarer Energien vorbereiten. Für Erneuerbare-Heizungen wie Wärmepumpen ist das entscheidend, denn sie arbeiten bei einem niedrigen Temperaturniveau wesentlich effizienter. In der Regel muss dazu die Vorlauftemperatur des Heizsystems auf maximal 55 Grad Celsius ausgelegt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt: Durch steigende Treibhausgas-Anforderungen werden fossile Energieträger stufenweise unattraktiver, da der Heizwärmebedarf mittelfristig ausschließlich mit erneuerbaren Energien gedeckt werden soll. Unterstützt werden müsse das Ganze durch die ab 2025 deutlich steigende CO2-Bepreisung sowie eine gute finanzielle Förderung. Bei der Förderung solle künftig gelten: Was gesetzlich gefordert wird, darf dennoch durch Fördermittel finanziell unterstützt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.zukunftaltbau.de

Studie: Sanierung älterer Wohnhäuser hebt Klima-Schatz

Der Gebäudesektor trägt noch viel zu wenig zum Klimaschutz bei, moniert die Bundestagsfraktion der Grünen. Die schwarz-rote Bundesregierung stehe hier weiter auf der Bremse. Vor diesem Hintergrund hat die Grünen-Fraktion beim Institut für Energie und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) eine Studie in Auftrag gegeben. Danach lassen sich mit der Sanierung der energetisch schlechtesten Wohngebäude (Energieklassen G und H) die Hälfte der Treibhausgasemissionen in diesem Bereich einsparen sowie Wohngesundheit und Behaglichkeit verbessern.

Die Studie finden Sie hier: www.gruene-bundestag.de/kurzstudie-gebaeude

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