Das Bundeskabinett hat am 4. November 2015 zwei Gesetze beschlossen, die die Energiewende weiter voranbringen sollen. Das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes“ soll einen marktwirtschaftlichen Ordnungsrahmen für den Strommarkt der Zukunft schaffen, während das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung des Stromsektors schaffen soll.
Mit dem Strommarktgesetz will die Bundesregierung den Strommarkt fit für das 21. Jahrhundert machen und die erneuerbaren Energien in den Markt integrieren. Das Gesetz setzt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Weißbuchs "Ein Strommarkt für die Energiewende" sowie des "Eckpunktepapiers für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende" vom 1. Juli 2015 um. Wichtige Merkmale:
- Nach dem Gesetz sollen alle Stromanbieter und Flexibilitätsoptionen miteinander im Wettbewerb stehen.
- Die Rolle der Bilanzkreisverantwortlichen, die dafür Sorge tragen, dass die von ihren Kunden benötigte Energie auch tatsächlich zur Verfügung steht, wird gestärkt.
- Damit soll der künftige Strommarkt für Versorgungssicherheit bei wachsenden Anteilen erneuerbarer Energien sorgen.
- Eine neu geschaffene Kapazitätsreserve soll den Strommarkt zusätzlich gegen unvorhersehbare Ereignisse absichern. Dazu werden bis zu 4,4 GW Reservekraftwerke außerhalb des Marktes bereitgehalten.
- Gleichzeitig soll das Gesetz den zukünftigen Strommarkt 2.0 stärker in den europäischen Binnenmarkt einbetten und für zusätzliche Kosteneffizienz sorgen. Denn die Nutzung grenzüberschreitender Kapazitäten sei viel kostengünstiger, als sämtliche Kapazitäten national vorzuhalten, begründet das federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWi).
- Als Maßnahme für den Umwelt- und Klimaschutz sollen ältere, emissionsintensive Braunkohlekraftwerke schrittweise in eine Sicherheitsbereitschaft überführt werden. Die Braunkohlekraftwerke sollen dabei für vier Jahre in der Bereitschaft bleiben und anschließend stillgelegt werden.
Das Gesetz soll außerdem regeln, wer welche Daten erheben und zu welchem Zweck verwenden darf. Durch verbindliche Schutzprofile und Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) will der Gesetzgeber daneben hohe technische Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit für "Smart Meter" stellen.
„Auf dem Weg zu einem gut funktionierenden Strommarkt 2.0 fehlen im Strommarktgesetz einige gute Ansätze, die im Weißbuch noch verankert waren“, kommentiert der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) die Beschlüsse. Dazu zählten laut BEE konkrete Maßnahmen zur Flexibilisierung der Strommärkte sowie eine bessere Kombination der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. Vor allem weist der BEE auf eine stärkere Flexibilisierung der Regelenergie hin. Zudem gehöre zu einem weiterentwickelten Strommarkt auch ein funktionierender Grünstrommarkt.
Für die Umstrukturierung der Geschäftsprozesse sowie die Entwicklung der erforderlichen IT-Infrastruktur für die Digitalisierung im Energiemarkt habe das Bundeswirtschaftsministerium Vorschläge gemacht, die nicht alle Gesichtspunkte berücksichtigten. Sie könnten sich deshalb negativ auf das System auswirken. Der BEE kritisiert die unzureichende Vorbereitung auf den hochkomplexen Prozess. Erst jahrelang verzögert, winke die Bundesregierung jetzt in Windeseile einen Gesetzesentwurf durch, der für Wirtschaft und Bürger richtig teuer werde. Außerdem seien einige Kernfragen noch offen: Es sei weder geklärt, was für eine sichere und gute Kommunkationsarchitektur überhaupt benötigt werde noch welche Technik sich dafür eigne.
Die Endverbraucher würden mit unnötig hohen Kosten belastet. Zum Beispiel stellten die Entgelte für den Smart Meter nur einen Teil der Kosten dar; der größere Anteil sei versteckt und werde über die Netzentgelte umgelegt. Kunden mit einem Stromverbrauch unter 20.000 Kilowattstunden pro Jahr hätten keinen erkennbaren und dauerhaften Nutzen von einem Smart Meter.