Energiepauschale über die Einkommenssteuervorauszahlung
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Selbstständige erhalten die von der Regierung angekündigte Energiepauschale in Höhe von 300 €, indem diese mit ihrer Einkommenssteuervorauszahlung verrechnet wird. Die Pauschale selbst unterliegt dabei der Einkommenssteuer, sodass die tatsächliche Höhe von Ihrem Steuersatz abhängt.
Ob dies bis zum nächsten Stichtag der Vorauszahlung, dem 10. Juni, bereits umgesetzt ist, ist noch offen. Das Finanzministerium verwies auf Anfrage nur darauf, dass die beteiligten Ministerien derzeit die Details erarbeiten würden. Zudem gibt es noch Streit zwischen Bund und Ländern, wer welchen Anteil der geschätzt 11 Mrd. € teuren Maßnahme übernimmt.
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Selbstständige erhalten die von der Regierung angekündigte Energiepauschale in Höhe von 300 €, indem diese mit ihrer Einkommenssteuervorauszahlung verrechnet wird. Die Pauschale selbst unterliegt dabei der Einkommenssteuer, sodass die tatsächliche Höhe von Ihrem Steuersatz abhängt.
Ob dies bis zum nächsten Stichtag der Vorauszahlung, dem 10. Juni, bereits umgesetzt ist, ist noch offen. Das Finanzministerium verwies auf Anfrage nur darauf, dass die beteiligten Ministerien derzeit die Details erarbeiten würden. Zudem gibt es noch Streit zwischen Bund und Ländern, wer welchen Anteil der geschätzt 11 Mrd. € teuren Maßnahme übernimmt.