Energieversorger dürfen von Neukunden höhere Preise verlangen
Energieversorger dürfen ihre Preise für Neu- und Altkunden unterschiedlich ansetzen. Dies urteilte das Oberlandesgericht Köln, nachdem ein Verbraucherverband die Praxis beanstandet und geklagt hatte. Das Gericht erkannte zwar an, dass die Versorgungsunternehmen ihre allgemeinen Vertragsbedingungen und Preise transparent machen müssen....
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