Energieversorger dürfen von Neukunden höhere Preise verlangen
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Energieversorger dürfen ihre Preise für Neu- und Altkunden unterschiedlich ansetzen. Dies urteilte das Oberlandesgericht Köln, nachdem ein Verbraucherverband die Praxis beanstandet und geklagt hatte. Das Gericht erkannte zwar an, dass die Versorgungsunternehmen ihre allgemeinen Vertragsbedingungen und Preise transparent machen müssen. Doch bedeute dies nicht, dass sämtliche Kunden zu gleichen Preisen beliefert werden müssten.
Weiter führten die Richter in ihrem Beschluss aus, dass sachliche Gründe für Preissteigerungen vorlägen und eine Gleichbehandlung daher nur durch eine Preissteigerung bei Bestandskunden möglich gewesen wäre.
Anlass für das Verfahren war, dass viele Betroffene wegen der steigenden Energiepreise von Billiganbietern Kündigungen erhalten hatten, und dadurch in Neukundentarifen bei ihren Grundversorgern landeten. Die Preise für Neukunden waren dabei durchschnittlich doppelt so hoch, wie bei Bestandskunden. Das stellte die Verbraucherzentrale NRW in einer Stichprobe mit 23 regionalen Anbietern fest. In der Spitze lagen die teuersten Stromanbieter sogar bei 90 ct pro kWh (Az.: 6 W 10/22).
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Energieversorger dürfen ihre Preise für Neu- und Altkunden unterschiedlich ansetzen. Dies urteilte das Oberlandesgericht Köln, nachdem ein Verbraucherverband die Praxis beanstandet und geklagt hatte. Das Gericht erkannte zwar an, dass die Versorgungsunternehmen ihre allgemeinen Vertragsbedingungen und Preise transparent machen müssen. Doch bedeute dies nicht, dass sämtliche Kunden zu gleichen Preisen beliefert werden müssten.
Weiter führten die Richter in ihrem Beschluss aus, dass sachliche Gründe für Preissteigerungen vorlägen und eine Gleichbehandlung daher nur durch eine Preissteigerung bei Bestandskunden möglich gewesen wäre.
Anlass für das Verfahren war, dass viele Betroffene wegen der steigenden Energiepreise von Billiganbietern Kündigungen erhalten hatten, und dadurch in Neukundentarifen bei ihren Grundversorgern landeten. Die Preise für Neukunden waren dabei durchschnittlich doppelt so hoch, wie bei Bestandskunden. Das stellte die Verbraucherzentrale NRW in einer Stichprobe mit 23 regionalen Anbietern fest. In der Spitze lagen die teuersten Stromanbieter sogar bei 90 ct pro kWh (Az.: 6 W 10/22).