Schüler oder Studenten beschäftigen Sie in Ferien am besten auf kurzfristiger Basis. Der Job bleibt so sozialversicherungsfrei, unabhängig vom Verdienst.
Zeitgrenze: Die Beschäftigung darf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr umfassen. Dabei können Arbeitgeber jetzt immer auswählen, ob sie die Drei Monats-Grenze oder die 70 Tage-Grenze anwenden – egal, wie viel Wochenarbeitstage die Ferienjobber leisten (Bundesarbeitsgericht Az.: B12 KR 34/19). Vor allem Aushilfen, die fünf Tage/Woche arbeiten, können Sie mit der 70 Tage-Regelung einige Tage länger beschäftigen. Neu in 2022 ist, dass Arbeitgeber mit Anmeldung automatisch Auskunft erhalten, ob die Aushilfe im laufenden Kalenderjahr schon kurzfristig beschäftigt war. So ist schnell klar, ob die Zeitgrenze passt.
Arbeitszeit: Schüler ab 13 Jahren düfen, generell für max. zwei Stunden arbeiten, bei Tätigkeiten in landwirtschaftl. Familienbetrieben bis zu drei Stunden/Tag – soweit die Tätigkeiten leicht und für Kinder geeignet sind. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen Sie bis zu acht Stunden/Tag und 40 Stunden/Woche einsetzen. Ab dem 16. Lebensjahr ist in der Erntezeit ein Einsatz von bis zu neun Stunden/Tag, aber max. 85 Stunden/Doppelwoche möglich.
Vollzeitschulpflichtige Schüler dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen bzw. 20 Arbeitstage/Kalenderjahr jobben. Alle anderen dürfen in den Ferien voll arbeiten.
Marion von Chamier, WLAV Münster
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Schüler oder Studenten beschäftigen Sie in Ferien am besten auf kurzfristiger Basis. Der Job bleibt so sozialversicherungsfrei, unabhängig vom Verdienst.
Zeitgrenze: Die Beschäftigung darf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr umfassen. Dabei können Arbeitgeber jetzt immer auswählen, ob sie die Drei Monats-Grenze oder die 70 Tage-Grenze anwenden – egal, wie viel Wochenarbeitstage die Ferienjobber leisten (Bundesarbeitsgericht Az.: B12 KR 34/19). Vor allem Aushilfen, die fünf Tage/Woche arbeiten, können Sie mit der 70 Tage-Regelung einige Tage länger beschäftigen. Neu in 2022 ist, dass Arbeitgeber mit Anmeldung automatisch Auskunft erhalten, ob die Aushilfe im laufenden Kalenderjahr schon kurzfristig beschäftigt war. So ist schnell klar, ob die Zeitgrenze passt.
Arbeitszeit: Schüler ab 13 Jahren düfen, generell für max. zwei Stunden arbeiten, bei Tätigkeiten in landwirtschaftl. Familienbetrieben bis zu drei Stunden/Tag – soweit die Tätigkeiten leicht und für Kinder geeignet sind. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen Sie bis zu acht Stunden/Tag und 40 Stunden/Woche einsetzen. Ab dem 16. Lebensjahr ist in der Erntezeit ein Einsatz von bis zu neun Stunden/Tag, aber max. 85 Stunden/Doppelwoche möglich.
Vollzeitschulpflichtige Schüler dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen bzw. 20 Arbeitstage/Kalenderjahr jobben. Alle anderen dürfen in den Ferien voll arbeiten.