Kühe auf der Straße von einem Standort zum nächsten zu treiben, gehört von Frühjahr bis Herbst zum Landschaftsbild in der Schweiz. Um die anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu verärgern oder zu gefährden, müssen Tierhalter das Straßengesetz einhalten, berichtet das top agrar-Schwestermagazin Schweizer LANDfreund. U.a. muss auf Hauptstraßen der linke Fahrstreifen für den Verkehr frei bleiben.
Kühe auf der Straße von einem Standort zum nächsten zu treiben, gehört von Frühjahr bis Herbst zum Landschaftsbild in der Schweiz. Um die anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu verärgern oder zu gefährden, müssen Tierhalter das Straßengesetz einhalten, berichtet das top agrar-Schwestermagazin Schweizer LANDfreund. U.a. muss auf Hauptstraßen der linke Fahrstreifen für den Verkehr frei bleiben. Nachts und bei schlechter Witterung sollten Tierhalter vor und hinter der Herde die Verkehrsteilnehmer mit einem gelben Licht warnen.
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