Schon lange steht fest, dass Führerscheininhaber ihre vor dem 19.1.2013 ausgestellten Dokumente in aktuelle EU-Führerscheine umtauschen müssen. Der Umtausch erfolgt stufenweise nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr. Erste Frist: Bis 19.1.2022 müssen die Jahrgänge 1953 bis 1958, deren Führerschein bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, ihren Führerschein umgetauscht haben. Nötig ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der aktuelle Führerschein sowie ein biometrisches Passfoto.
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Schon lange steht fest, dass Führerscheininhaber ihre vor dem 19.1.2013 ausgestellten Dokumente in aktuelle EU-Führerscheine umtauschen müssen. Der Umtausch erfolgt stufenweise nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr. Erste Frist: Bis 19.1.2022 müssen die Jahrgänge 1953 bis 1958, deren Führerschein bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, ihren Führerschein umgetauscht haben. Nötig ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der aktuelle Führerschein sowie ein biometrisches Passfoto.