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Aktuelle Geflügelpestfälle in Polen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit

Wegen der Vogelgrippe H5N8 in Polen ist in den Geflügelhaltungen die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen notwendig, mahnt Till Backhaus.

Lesezeit: 2 Minuten

Aufgrund des Ausbruchs hochpathogener aviären Influenza-A-Viren des Subtyps H5N8 in Hausgeflügelbeständen in Polen mahnt Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus Geflügelhalter und Bevölkerung zur erhöhten Aufmerksamkeit.

„Die aktuellen Fälle in Polen zeigen, dass Geflügelpesterreger weiterhin kursieren und jederzeit mit neuen Fällen auch in Mecklenburg-Vorpommern gerechnet werden muss“, sagt Backhaus. „Um ein Einschleppen des Erregers in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ist in den Geflügelhaltungen die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen notwendig.“

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Als Reservoir und Verbreiter des Virus gelten insbesondere Wildvögel. Deshalb appelliere er gleichzeitig an die Bevölkerung, Funde mehrerer toter Wildvögel, vor allem gehäufte Funde unverzüglich den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu melden, damit diese die Tiere untersuchen und gegebenenfalls schnell Maßnahmen anordnen können, so der Minister.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde letztmals ein Geflügelpestvirus im September 2018 nachgewiesen. Dabei hat es sich um ein Virus des Subtyps H5N6 in einem Hausgeflügelbestand gehandelt. Das letzte große Geflügelpestgeschehen war im Winter 2016/2017. Von November 2016 bis Anfang März 2017 wurden in 15 Hausgeflügelhaltungen, Zoos und ähnlichen Einrichtungen des Landes sowie in 102 Fällen bei Wildvögeln die Geflügelpest amtlich festgestellt.

Insbesondere Halter von Geflügel, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben laut Backhaus eine große Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Hierzu gehört insbesondere, das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren dürfe Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.

Bei der Freilandhaltung von Enten und Gänsen hat der Geflügelhalter die Tiere vierteljährlich virologisch auf hoch pathogenes Geflügelpest-Virus untersuchen zu lassen, so der Minister weiter. Alternativ dürften Enten und Gänse auch zusammen mit einer definierten Zahl von Hühnern oder Puten gehalten werden, die als so genannte „Sentinel-Tiere“ der Früherkennung dienen. Entscheidet sich der Tierhalter für diese Art der Überwachung, muss allerdings jedes verendete Stück Geflügel zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingesandt werden.

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