Das Bundeslandwirtschaftsministerium fördert Maßnahmen in der Geflügelhaltung, um das Auftreten von Infektionserkrankungen, die mit Antibiotika behandelt werden müssen, zu senken. Im Rahmen dieses Vorhabens hat das Agrarressort am vergangenen Freitag (9.7.) Studien ausgeschrieben, die der Frage nachgehen sollen, wie der Einsatz von Antibiotika bei Geflügel verringert werden kann.
Tiergesundheit verbessern
Unterstützt werden innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie gezielte Maßnahmen zum Wissenstransfer, mit denen die Tiergesundheit deutlich verbessert und dadurch insbesondere der Einsatz von Antibiotika minimiert werden kann. Die Tiergesundheit soll auf allen Produktionsstufen - von den Elterntieren über Brütereien bis hin zum Mastgeflügel - in stufenübergreifenden Ansätzen verbessert werden.
Das Ministerium verspricht sich ein vielfältiges und breites Spektrum von Antragstellern, da die Förderbedingungen aus drei Programmen gelten, nämlich die des Bundesprogramms Nutztierhaltung, des Programms zur Innovationsförderung sowie des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN). Nach den Worten des Parlamentarischen Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel verfolgt das Landwirtschaftsministerium das Ziel, die Gesundheit der Tiere zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika weiter zu verringern.
Reduktion auf "notwendiges Maß"
Zugleich unterstrich Fuchtel, dass das bestehende Antibiotikaminimierungskonzept des Agrarressorts funktioniere. Die Evaluierung zeige, dass die Gesamtverbrauchsmenge an Antibiotika im untersuchten Zeitraum um fast ein Drittel gesunken sei. „Klar ist: Der Einsatz bei Mensch und Tier muss auf das absolut notwendige Maß reduziert werden“, betonte der Staatssekretär. Das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Bundesregierung insgesamt setzten sich bereits seit vielen Jahren national, in der Europäischen Union und auf globaler Ebene für die Entwicklung von Strategien ein, um die Wirksamkeit existierender Antibiotika zu sichern und deren Einsatz bei Mensch und Tier auf das ausschließlich medizinisch notwendige Maß zu beschränken.