Lockerung
Bei Stallpflicht längere Vermarktung von Eiern als Freilandware angestrebt
Die EU-Länder sollen mehr Flexibilität bei der Kennzeichnung von Eiern aus Freilandhaltung bekommen, vor allem für die Aufstallungspflicht bei der Vogelgrippe.
Der Zeitraum, in dem die Produzenten von Freilandeiern nach Anordnung einer Stallpflicht aufgrund der Geflügelpest ihre Ware noch mit dem Freilandlabel vermarkten dürfen, könnte künftig über die gegenwärtig zulässige Frist von 16 Wochen hinausgehen.
Der stellvertretende Generaldirektor der Generaldirektion für Landwirtschaft in der EU-Kommission (DG AGRI), Michael Scannell, wies darauf hin, dass seine Behörde im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Vermarktungsnormen für Agrarprodukte und Lebensmittel den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Kennzeichnung von Eiern aus Freilandhaltung einräumen wolle. Dies gelte insbesondere für die Aufstallungspflicht im Zusammenhang mit der Vogelgrippe.
Vorbild Biolandbau: Kontrollen können Regeln lockern
Die Lösung könnte dem Iren zufolge darin bestehen, sich an die im ökologischen Sektor geltenden Flexibilitätsbestimmungen anzupassen. Dies bedeutet, dass die Biosicherheitskriterien auf der Grundlage von Kontrollen durch die nationalen Behörden berücksichtigt werden.
Da die Sonderfrist von 16 Wochen unter anderem in den Niederlanden aufgrund der in den letzten Monaten grassierenden Vogelgrippefälle häufig überschritten wurde, hatte das Land teilweise mit einer Angebotsknappheit von Eiern mit dem Label Freilandhaltung zu kämpfen.
Einen Vorstoß zur Lockerung der Regelung hatten die Niederlande auf dem Brüsseler Agrarratstreffen bereits Ende Februar vorgebracht; dabei waren sie von elf weiteren EU-Ländern unterstützt worden. Rückendeckung erhielten sie unter anderem von Bulgarien, Dänemark, Italien und Österreich, während sich Deutschland dieser Forderung nicht angeschlossen hatte.
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