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Verbot des Kükentötens

Betriebsaufgaben von Brütereien „nicht bekannt“

Den Brütereien sollen durch das Seleggt-Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei keine Kosten entstehen, sagt die Bundesregierung. Ihr liegen aber im Prinzip kaum Informationen vor.

Lesezeit: 2 Minuten

Über Brütereien, die wegen des seit diesem Jahr geltenden Verbots des Kükentötens in Deutschland den Betrieb aufgegeben oder Insolvenz angemeldet haben, liegen keine Erkenntnisse vor. Das erklärt die Bundesregierung.

Den Brütereien entstünden durch den Einsatz des alternativen Verfahrens der Seleggt GmbH keine Kosten. Dabei werde das Brutei am neunten Tag untersucht, die männlichen Küken noch vor dem Schlüpfen aussortiert und zu Tierfutter verarbeitet. Das Unternehmen erhebe Lizenzgebühren von den Eierpackstellen. Auch nicht bekannt sei, wie viele Brütereien das Verfahren tatsächlich anwendeten. Das Statistische Bundesamt (Destatis) habe hierzulande 2021 insgesamt rund 54 Brütereien gezählt.

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Die Bundesregierung beziffert die Mehrkosten für das „Seleggt“-Verfahren mit Stand von 2019 auf 1 Cent bis 3 Cent pro Ei. Über die Mehrkosten für die ab 2024 geplanten Verfahren zur Geschlechtsbestimmung schon vor dem siebten Bruttag liegen ihr ebenfalls keine Erkenntnisse vor. Für deren Anschaffung und/oder Betrieb gebe es keine Förderpläne.

Jedoch unterstützt die Bundesregierung nach eigenen Angaben ein gemeinsames Forschungsprojekt der Universität Leipzig und Seleggt mit insgesamt rund 2,4 Mio €, wovon etwa 800.000 € auf eine Laufzeitverlängerung und Mittelaufstockung für die Anwendung des Verfahrens vor dem siebten Bebrütungstag entfallen. Das Vorhaben ende mit Ablauf des Jahres 2023. Ein anderes Verfahren werde durch das niedersächsische Landwirtschaftsministerium gefördert. Zudem liefen ein Forschungsprojekt über Zweinutzungshühner im Ökolandbau bis Ende 2026 sowie ein weiteres Projekt über innovative Wege der regionalen nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen beim Haushuhn bis Ende Februar 2023.

Die über das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) insgesamt bereitgestellten Forschungsfördermittel einschließlich des bereits abgeschlossenen Projektes „Konzeption einer Ökologischen Hühnerzucht mit besonderer Beachtung einer möglichen Zweinutzung“ beziffert die Bundesregierung auf rund 5,1 Mio €. Die Forschungsförderung hinsichtlich der Zweinutzungshühner solle ausgeweitet werden.

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