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Rheinische Post

Bundesregierung droht Brütereien mit gesetzlichem Verbot des Kükentötens

Sollte die Geflügelbranche weiterhin die Beendigung des Kükentötens nur halbherzig angehen, droht die Bundesregierung mit verbindlichen Ausstiegsfristen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung droht den Brütereien in Deutschland mit einem gesetzlichen Verbot des Kükentötens, wenn sie nicht in absehbarer Zeit auf das Schreddern der männlichen Tiere verzichten. Über ihre Forderung nach einem konkreten Vorschlag der Wirtschaftsseite für einen abgestuften Ausstieg aus dem Töten der Eintagsküken habe Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) zuletzt Mitte Oktober mit den "wesentlichen Beteiligten" gesprochen, teilte ihre Ministerium in einer Antwort auf eine schriftliche Frage der Grünen mit.

"Ein solcher Vorschlag liegt noch nicht vor", heißt es in dem Schreiben, das der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Mittwoch) vorliegt. Als Zeitpunkt für den vollständigen Ausstieg sei aber an Ende 2021 festzuhalten. Ferner heißt es: "Sollte sich der Prozess nicht wie erwartet fortsetzen, wird seitens der Bundesregierung der Erlass einer gesetzlichen Regelung zur Beendigung des Kükentötens mit verbindlichen Ausstiegsfristen nicht ausgeschlossen."

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Allerdings hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, das Töten von Eintagsküken "bis zur Mitte der Legislaturperiode" zu beenden. Die Grünen-Politikerin Renate Künast sagte: "Die große Koalition bricht den eigenen Koalitionsvertrag, um den Interessen der Agrarindustrie erneut den Vorrang vor dem grundgesetzlich geregelten Tierschutz zu geben." Der im Grundgesetz verankerte Tierschutz werde immer wieder mit dem Argument der Wirtschaftlichkeit und durch regelmäßig verlängerte Ausnahmen ausgehebelt. Das müsse Klöckner abstellen.

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