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Bundesregierung will Verbot von Kükentöten beschließen

Noch im Januar soll die Bundesregierung das Verbot des Kükentötens ab 2022 beschließen. Es gebe genügend marktreife Alternativen, sagt Agrarministerin Klöckner.

Lesezeit: 2 Minuten

Das geplante Verbot des Massentötens von Küken in der Hennenhaltung ab 2022 soll voraussichtlich am 20. Januar vom Kabinett auf den Weg gebracht werden, kündigte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zu Wochenbeginn an. „Wir haben genau den Weg gefunden, wir haben Alternativen und eine Marktreife bei Geschlechtsbestimmung im Ei“, sagte Klöckner. Es sollen alternative Verfahren in großem Stil einsetzbar sein, um das Geschlecht im Ei zu erkennen und männliche Küken gar nicht erst schlüpfen zu lassen.

Verschärfung bei den Alternativen ab 2024

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Laut dem Gesetz der Bundesregierung soll das Töten männlicher Küken aus den Legehennenlinien ab 2022 verboten sein. Der Gesetzentwurf von Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) sieht darüber hinaus vor, dass ab 2024 Hühnerembryonen im Ei nicht mehr nach dem sechsten Tag getötet werden dürfen. Begründet wird dies damit, dass sich ab diesem Zeitpunkt das Schmerzempfinden der Tiere entwickelt.

„Wir werden weltweit die 1. Sein, die das Kükentöten gesetzlich verbieten“, sagte Klöckner. Das sei eine Vorreiterrolle, Frankreich schaue bereits darauf. Mit dem Schritt könne sich auch gesamt europäisch etwas verändern, prognostizierte Klöckner.

Klöckner verteidigte, dass sie das Gesetz, anders als im Koalitionsvertrag angekündigt, nicht schon Mitte der Legislaturperiode, sondern nun erst zu deren Ende vorlegen wird. Der Prozess habe so lange gedauert, weil er rechtlich kompliziert gewesen wäre und es kein Berufsverbot hätte geben dürfen. Außerdem hätte es nichts gebracht, wenn die Brütereien mangels Alternativen ins Ausland abgewandert wären, argumentierte Klöckner.

Auflage des Bundesverwaltungsgerichtes

Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2019 das Kükentöten nur noch für übergangsweise zulässig erklärt. Sobald Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stünden, entfalle die Erlaubnis.

Das BMEL hatte seit 2008 mit mehr als acht Mio. € verschiedene alternative Verfahren und Initiativen gefördert. Daraus sind mehrere Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei hervorgegangen, endokrinologische und spektroskopische Verfahren. Derzeit arbeiten noch alle marktreifen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei in einem Zeitraum vom 9. bis 14. Bebrütungstag. Diese müssen sich bis 2024 umstellen. Der Marktführer bei den Verfahren zur Geschlechtsbestimmung, die Respeggt-Gruppe, hat daher seine Expansionspläne in Deutschland vorerst gestoppt.

Neben den Verfahren zur Geschlechtsbestimmung ist nach dem Gesetz die Aufzucht von Bruderhähnen und die Verwendung von Zweinutzungshühnern bei der Eierproduktion möglich.

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