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NRW-Regierung

Bundesverwaltungsgericht soll über Kükentötung entscheiden

NRW hält am Plan fest, das Bundesverwaltungsgericht über ein mögliches Verbot des Tötens männlicher Küken entscheiden zu lassen. Die entsprechenden Verfügungen stammen von der Vorgängerregierung aus dem Jahr 2013. Es gehe um eine "grundsätzliche Rechtsfrage, die geklärt werden muss", heißt es aus Düsseldorf.

Lesezeit: 2 Minuten

Ungeachtet des technischen Fortschritts bei Geschlechtserkennung im Ei - wir berichteten - will das Land Nordrhein-Westfalen das Bundesverwaltungsgericht über ein mögliches Verbot des Tötens männlicher Küken entscheiden lassen. Das bestätigte eine Sprecherin des Agrarministeriums in Düsseldorf der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Die mittlerweile abgewählte rot-grüne Landesregierung hatte das Kükentöten 2013 verboten, die Unternehmen klagten dagegen. Beim Bundesverwaltungsgericht sind zwei Verfahren anhängig. Ein Gerichtssprecher teilte mit, dass die Verhandlungen im ersten Halbjahr 2019 starten sollen.

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Aus dem mittlerweile CDU-geführten Ministerium in Düsseldorf hieß es, die Verfahren "dienten der Klärung der grundsätzlichen Rechtsfrage, ob es für die Tötung von männlichen Eintragsküken in Brütereien einen vernünftigen Grund gibt oder nicht." Diesen vernünftigen Grund fordert das Gesetz.

Die Bundesregierung hat am Donnerstag eine Technik präsentiert, die das Geschlecht der Küken noch im Ei feststellt und "männliche" Eier vor dem Schlüpfen aussortiert. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) sprach von einem "Durchbruch". Die Technik ist allerdings noch nicht serienreif. Unabhängig davon bestünde aber Interesse an einem Urteil, so das Düsseldorfer Ministerium. "Insofern werden die entsprechenden Verfügungen nicht zurückgezogen."

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