In der Eignungsprüfung der EU-Tierschutzvorschriften sollen auch die Haltungs- und Transportregeln für Puten unter die Lupe genommen werden. Wie die zuständige EU-Gesundheitskommissarin Dr. Stella Kyriakides in ihrer schriftlichen Antwort auf eine ParlamentarischeAnfrage der österreichischen Europaabgeordneten Sarah Wiener erklärt, hat sich die Kommission verpflichtet, die Vorschriften mit den „neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen in Einklang zu bringen, ihren Anwendungsbereich auszuweiten, die Durchsetzung zu erleichtern und so letztlich ein höheres Tierschutzniveau sicherzustellen“. In diesem Zusammenhang versichert die Zypriotin, dass der Bedarf an artspezifischen Anforderungen, beispielsweise für Truthühner, im Laufe dieses Prozesses gebührend berücksichtigt werde.
Einer der Faktoren bei der Festlegung weiterer Maßnahmen werde auch die Zahl der jeweiligen Art der Nutztiere sein, die in der EU gehalten würden. Laut der Gesundheitskommissarin ist man bereits dabei, Initiativen auf der Grundlage „neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse“ zu entwickeln. Zudem unterstreicht Kyriakides, dass der Transport und die Betäubung von Puten zu den vorrangigen Bereichen gehörten, die in dem von der Kommission für 2020 angenommenen Arbeitsprogramm des EU-Referenzzentrums für den Tierschutz bei Geflügel und anderen kleinen Nutztiere festgelegt worden seien. Die grüne EU-Agrarpolitikerin Wiener hatte von der Kommission unter anderem wissen wollen, inwieweit diese plant, die Tierschutzvorschriften für die landwirtschaftliche Putenhaltung zu verbessern.