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Geflügelpest

Erster Fall von Geflügelpest in Bayern

Nach dem Nachweis des Gelügelpest-Virus bei Wildenten im Landkreis Passau will der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber entschlossen gegen die Ausbreitung vorgehen.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein erster aktueller Fall von Geflügelpest in Bayern ist Ende vergangener Woche amtlich bestätigt: Im Rahmen des bayerischen Wildvogelmonitorings wurde im Landkreis Passau am 19. November bei mehreren gesund erlegten Wildenten das Geflügelpest-Virus – auch Vogelgrippe genannt – vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Das teilte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in einer Pressemitteilung mit.

Aufstallungspflicht im Landkreis Rottal-Inn

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Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel wird deshalb im gesamten Landkreis Rottal-Inn und in großen Teilen des Landkreises Passau eine Aufstallungspflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden. Das teilte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber in München mit: "Bayern geht entschlossen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest vor. Es ist wichtig, eine Ausweitung der Geflügelpest auf das Haus- und Nutzgeflügel zu verhindern. Wir stehen in Kontakt mit allen Beteiligten und beobachten die Situation genau. Unser Wildvogelmonitoring war als Frühwarnsystem erfolgreich. Wir haben die Geflügelpest erkannt, bevor sie unsere Nutzgeflügelbestände erreichen konnte. Wir werden das bestehende Wildvogelmonitoring weiter intensivieren."

Bestmöglicher Schutz für Haus- und Nutzgeflügel

Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Die Umsetzung der Stallpflicht und der Erlass der dafür notwendigen Allgemeinverfügung liegen in der Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden. Die Anordnung erfolgt anhand einer speziell für Bayern entwickelten Risikobewertung auf Grundlage bundeseinheitlicher Beurteilungskriterien. Dabei werden unter anderem die geographischen Gegebenheiten wie zum Beispiel bekannte Sammelplätze von durchziehenden Wildvögeln sowie Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe von Gewässern herangezogen. Glauber betonte: "Wir wollen den bestmöglichen Schutz für das Haus- und Nutzgeflügel. Ich weiß, welche Herausforderungen eine Aufstallungspflicht mit sich bringt. Wir setzen auf gezielte, risikobasierte und zeitlich begrenzte Maßnahmen, um einen Eintrag der Vogelgrippe in Geflügelbetriebe verhindern zu können. Wir rufen alle Geflügelhalter zur Wachsamkeit auf: Die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Jeder direkte oder indirekte Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel muss vermieden werden."

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Geflügelpest in Deutschland und Bayern werden aktuell in allen Landkreisen und kreisfreien Gemeinden in Bayern mit Unterstützung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf Grundlage einer Risikobewertung mögliche Präventionsmaßnahmen für die Geflügelhaltungen geprüft.

Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe in Bayern gibt eshier.

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