Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

Schleswig-Holstein

Erster Nachweis von Geflügelpest in Hausgeflügelhaltung

Auf der Hallig Oland ist der bundesweit erste Fall von Vogelgrippe in diesem Herbst/Winter aufgetreten. Geflügelhalter sind dringend aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Lesezeit: 3 Minuten

Nachdem seit Tagen die Geflügelpest in der Wildvogelpopulation an der Westküste Schleswig-Holsteins grassiert, ist am Donnerstag in einer Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland die anzeigepflichtige Tierseuche des Subtyp H5N8 amtlich festgestellt worden.

Darüber hinaus erfolgten 27 neue Nachweise in der schleswig-holsteinischen Wildvogelpopulation, wobei erstmals auch eine Wildgans aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde betroffen ist. Eine entsprechende Bestätigung hat das Landwirtschaftsministerium vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza, erhalten.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

„Der aktuelle Fall zeigt, wie schnell das Virus auf Hausgeflügelhaltungen bei dem derzeit hohen Infektionsdruck in der Umwelt übergreifen kann. Ich appelliere dringend an alle Geflügelhalterinnen und -halter, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen und die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten“, sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht.

Allein innerhalb der letzten 24 Stunden hat der schleswig-holsteinische Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz insgesamt 590 neue verendete Wildvögel an der Westküste gezählt. Der Minister wird mit den bislang von der Geflügelpest betroffenen Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde jetzt zeitnah das weitere Vorgehen beraten.

Die betroffene Haltung auf der Hallig Oland besteht aus 57 Hühnern, von denen innerhalb kurzer Zeit acht Tiere verstarben. Alle Tiere der Geflügelhaltung werden gemäß Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht entsorgt. Um den Ausbruchsbetrieb sind gemäß Geflügelpest-Verordnung Restriktionszonen einzurichten, welche aus einem Sperrbezirk von mindestens drei und einem Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb bestehen. Dementsprechend umfasst der Sperrbezirk die Hallig

Oland und das Beobachtungsgebiet u.a. Teile der Hallig Langeneß, der Insel Föhr und küstenanliegende Gemeinden des Festlandes. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. Diese umfassen u.a. ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden vom Kreis Nordfriesland zur Verfügung gestellt und sind der Allgemeinverfügung des Kreises zu entnehmen.

Der letzte Geflügelpestausbruch in einer Hausgeflügelhaltung in Schleswig-Holstein wurde im März 2018 in einer kleinen Geflügelhaltung auf der Hallig Süderoog festgestellt.

Von den 27 neuen Nachweisen in der Wildvogelpopulation erfolgte einer im Kreis-Rendsburg-Eckernförde, welcher im aktuellen Geschehen nun erstmals betroffen ist. Die weiteren 26 Nachweise wurden in den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen geführt. Neben Wildgänsen und -enten wurde das Geflügelpestvirus hier auch bei einem Mäusebussard sowie einem Turmfalken festgestellt.

Die vom FLI nachgewiesenen Erreger-Subtypen umfassen den derzeit dominierenden H5N8 und in einem Fall auch H5N5. Beide Subtypen zirkulieren derzeit parallel in der Wildvogelpopulation. Das FLI machte deutlich, dass die derzeit festgestellten Virustypen H5N8 und H5N5 bisher nicht beim Menschen nachgewiesen wurden.

Tipps

Alle Geflügelhalter sollten ihr Geflügel vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich schützen und die in der Geflügelpest-Verordnung für alle vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen.

Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und/oder Tierseuchenfonds registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.